Anregung und Beschwerde

Du hast eine Anregung für uns

Deine Meinung ist uns wichtig. Du hast einen Vorschlag, was wir verbessern können? Haben wir dich mit einem Service oder einer Dienstleistung nicht zufrieden gestellt? Hat dir etwas besonders gut gefallen?

Deine Meinung hilft uns, unsere Qualität ständig zu optimieren. Egal, was es ist - und sei es nur eine Kleinigkeit: Bitte schreib es uns. Wir kümmern uns darum.

Schreib uns!

Du möchtest eine Beschwerde einreichen

Wir sind stets bemüht unsere Kund*innen bestmöglich zu betreuen. Sollte es dennoch Grund für eine Beschwerde geben, kontaktierst du am besten deine Beraterin oder deinen Berater bzw.  Ansprechpartner*in, um dein Anliegen vorzubringen und gib uns die Gelegenheit, auf dein Anliegen einzugehen und die Dinge richtigzustellen.

Wir machen dich zudem höflichst darauf aufmerksam, dass unser Institut ausschließlich Beschwerden von Kundinnen und Kunden der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG bearbeiten kann. Bei Anliegen, die eine Raiffeisenkasse betreffen, wende dich bitte direkt an deine Raiffeisenkasse. Vielen Dank.

Kontaktiere deine Kundenberaterin oder deinen Kundenberater

Falls du nicht zufrieden bist, kannst du dich alternativ mit einer schriftliche Beschwerde an unsere unabhängige Beschwerdestelle wenden:

Raiffeisen Landesbank Südtirol AG 

Laurinstrasse 1
I-39100 Bozen

Telefon  +39 0471 946 511
Fax        +39 0471 974 353
E-mail    raiffeisen.landesbank@raiffeisen.it 
PEC       pec03493(at)raiffeisen-legalmail.it

 

WIE MAN EIN BESCHWERDE VORBRINGT

Die Beschwerde kann mittels Ausfüllen dieses Beschwerdeformular  per Fax, E-mail, PEC oder auf dem Postweg (Einschreiben mit Rückantwort) an die oben angeführte Adresse geschickt werden.

Unsere Mitarbeiter*innen sind beim Ausfüllen gerne behilflich. Die Beschwerde wird sorgfältig geprüft und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist schriftlich beantwortet.
 

AUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

Ist der Ausgang der Beschwerde für dich nicht zufriedenstellend, können verschiedene außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren einleitet oder der Rechtsweg bestritten werden.

Weiterführende Informationen findest du in den nachfolgenden Dokumenten. Bei Fragen kannst du dich auch gerne an unsere Beschwerdestelle wenden.