Offenlegung

Hier findest du alle wichtigen Dokumente zum Thema Nachhaltigkeit:

1. Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Seit dem 01.07.2024 berücksichtigt die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG (nachfolgend „Bank“ genannt) gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. „SFDR-Verordnung“) – in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeit und der Art der bereitgestellten Finanzprodukte – die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen  auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. „Principal Adverse Impacts – PAI“) bei Investitionsentscheidungen im Zusammenhang mit den angebotenen Finanzprodukten.

Die Bank veröffentlicht gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 die erste „Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ für den Zeitraum zwischen dem oben genannten Datum und dem 31. Dezember desselben Jahres.

 

2. Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Anlage- und Versicherungsberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Gemäß Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. „SFDR-Verordnung“) berücksichtigt die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG im Rahmen der Finanzberatung die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf diese Faktoren (sog. „Principal Adverse Impacts – PAI“). Die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden im Rahmen der Finanzberatung anhand der Analyse der Informationen, die die Emittenten der im Sinne der SFDR-Verordnung relevanten Finanzprodukte bereitstellen, bewertet. Es handelt sich hierbei um Emittenten, die gemäß Artikel 2 Nr. 1 der SFDR-Verordnung als Finanzmarktteilnehmer gelten.

Für jedes Produkt analysiert die Raiffeisen Landesbank die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. „European ESG Template – EET“, Vertragsunterlagen …), wobei genau untersucht wird, welche Aspekte bezüglich der PAI beim Produkt selbst berücksichtigt werden.

Die analysierten Informationen werden von der Raiffeisen Landesbank im Rahmen der Beratung verwendet, um die Angemessenheit der Anlageempfehlungen in Bezug auf das Finanzprofil des Kunden und insbesondere die Übereinstimmung mit seinen Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern diese mitgeteilt wurden, zu beurteilen.

Portfolio-Verwaltungen RPV: Regelmäßige Informationen (SFDR)