Offenlegung

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Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

 

Die Raiffeisen Landesbank Südtirol erklärt gemäß Artikel 4(1)(b) der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. "SFDR"), dass sie keine nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (d.h. Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung) berücksichtigt.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass es bisher nicht möglich ist, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen der Raiffeisen Landesbank Südtirol auf die Nachhaltigkeitsfaktoren objektiv zu ermitteln und zu messen, da dem Markt noch keine verlässlichen und strukturierten Daten zur Verfügung stehen, mit denen der Grad der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sowie deren Intensität und möglicher Nichtausgleichbarkeit überprüft werden können.

Wenn solche Daten von den Datenlieferanten zur Verfügung gestellt werden, wird es notwendig sein, ihr Ausmaß und ihre Robustheit, auch im Zeitverlauf, zu bewerten.

Nichtsdestotrotz verfolgt die Raiffeisen Landesbank Südtirol einen proaktiven Ansatz und teilt mit, dass sie beabsichtigt, nachteilige Auswirkungen unter Bezugnahme auf die in Tabelle 1 in Anlage 1 aufgeführten Indikatoren bis zum 31. Dezember 2024 zu berücksichtigen, vorausgesetzt, dass die zu diesem Zweck erforderlichen Daten auf Marktebene rechtzeitig zur Verfügung stehen und dass künftige regulatorische Entwicklungen die Einhaltung dieses Termins ermöglichen.

Die Raiffeisen Landesbank Südtirol wird diesbezüglich zeitnah informieren.

Portfolio-Verwaltungen RPV: Regelmäßige Informationen (SFDR)