Notverordnungen
Aussetzung der Immobilien-Darlehensraten
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir informieren unsere Kunden, dass gemäß Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1.113 vom 27.11.2024, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 285 vom 5.12.2024, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignissen welche vom 9 Juni bis zum 13 Juli 2024 die Gebiete der Provinzen Bergamo und Brescia betroffen haben., entsprechend betroffene Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir informieren unsere Kunden, dass gemäß Art. 5 der Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1.109 vom 05.11.2024, welche am 12.November 2024 im Amtsblatt der Republik Nr. 265 veröffentlicht wurde, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignissen, welche ab dem 17. Oktober 2024 die Gebiete der Region Emilia-Romagna betroffen haben, entsprechend betroffene Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir informieren unsere Kunden, dass gemäß Art. 8 der Verfügung des Präsidenten des Ministerrates - Abteilung Zivilschutz Nr. 1.101 vom 24.09.2024, welches demnächst im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, betreffend erste dringende Zivilschutzmaßnahmen aufgrund der außergewöhnlichen Wetterereignissen, welche ab dem 18. September 2024 die Gebiete des Küstenstreifens der Region Marken betroffen haben, entsprechend betroffene Darlehensnehmer das Recht auf Aussetzung der Darlehensraten haben.