Als Reaktion auf die globale Finanzkrise hat die Europäische Union im Jahr 2014 einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Prävention und Bewältigung von Bankenkrisen eingeführt. Ziel ist es, die Kontinuität wesentlicher Bankdienstleistungen für Kundinnen und Kunden und Wirtschaft sicherzustellen, die Finanzstabilität zu wahren und die Inanspruchnahme außerordentlicher staatlicher Unterstützungsmaßnahmen zu reduzieren.
In diesem Zusammenhang sind alle Banken verpflichtet, Sanierungspläne zu erstellen, die Maßnahmen zur Stärkung ihrer Kapital- und Finanzlage in Stressphasen festlegen.
Parallel dazu erstellen die Abwicklungsbehörden Abwicklungspläne, die regeln, wie ein mögliches Scheitern eines Instituts geordnet bewältigt werden kann, wobei die Kontinuität wesentlicher Funktionen und die Finanzstabilität gewahrt werden sollen.
WAS BEDEUTET ES, EINE ABWICKLUNGSFÄHIGE BANK ZU SEIN?
Während der Sanierungsplan darauf abzielt, einer Bank die Bewältigung einer Krisensituation durch geeignete Gegenmaßnahmen zu ermöglichen, legt der Abwicklungsplan fest, wie ein möglicher Ausfall der Bank behandelt werden kann, falls solche Maßnahmen nicht ausreichen sollten.
Für Banken, die Funktionen erfüllen, die als wesentlich für das Finanzsystem angesehen werden, legen die Abwicklungsbehörden als Alternative zur Liquidation der Bank spezifische Abwicklungsstrategien und Anforderungen fest, die die Fortführung dieser Funktionen auch in einer Krisensituation sicherstellen sollen.
Abwicklungsfähigkeit (Resolvability) bedeutet somit, dass die organisatorischen, operativen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen wurden, damit ein möglicher Ausfall der Bank geordnet bewältigt werden kann und die Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden, Finanzsystem und Realwirtschaft begrenzt bleiben.
DIE ABWICKLUNGSFÄHIGKEIT DER RAIFFEISEN LANDESBANK SÜDTIROL AG
Im Jahr 2022 hat die Abwicklungsbehörde in der Liquiditätssteuerung sowie im Zahlungsverkehr zugunsten der 39 Südtiroler Raiffeisenkassen zwei wesentliche Funktionen der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG identifiziert.
Da diese Tätigkeiten für das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems der Südtiroler Raiffeisenkassen und damit für das Funktionieren des regionalen Finanzsystems als wesentlich angesehen werden, hat die Abwicklungsbehörde für die Bank eine spezifische, auf dem Bail-in-Instrument basierende, Abwicklungsstrategie festgelegt und einen mehrjährigen Umsetzungsprozess eingeleitet. Dieser wurde im Jahr 2025 abgeschlossen. Seitdem erfüllt die Bank sämtliche regulatorischen Anforderungen, die an abwicklungsfähige Institute gestellt werden.
Die Abwicklungsfähigkeit der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG stellt dabei nicht nur eine regulatorische Anforderung dar, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Kontinuität der wesentlichen Funktionen, die zugunsten des Südtiroler Raiffeisensystems erbracht werden.
WAS IST EIN BAIL-IN?
Das Bail-in ist eines der Instrumente, die der europäische Rechtsrahmen für die Bewältigung von Bankenkrisen vorsieht.
Im Falle einer Abwicklung werden mögliche Verluste zunächst von den Aktionären und anschließend von bestimmten Gruppen von Investoren entsprechend einer gesetzlich festgelegten Rangfolge getragen, bevor auf externe Unterstützungsmaßnahmen zurückgegriffen werden kann.
Ziel des Bail-in ist es, die Fortführung wesentlicher Funktionen einer Bank sicherzustellen und gleichzeitig die Stabilität des Finanzsystems zu wahren.
ANFORDERUNGEN AN EIGENMITTEL UND BERÜCKSICHTIGUNGSFÄHIGE VERBINDLICHKEITEN
Abwicklungsfähige Banken müssen über eine angemessene Ausstattung mit Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) verfügen. Diese dienen dazu, mögliche Verluste aufzufangen und die Fortführung der Geschäftstätigkeit auch in Krisensituationen zu unterstützen.
Die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG verfügt derzeit über CET1- und Gesamtkapitalquoten (Total Capital Ratio), die deutlich über den geltenden regulatorischen Anforderungen liegen. Dies gilt auch für die Anforderungen im Bereich der operativen Abwicklungsfähigkeit sowie für die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities – MREL), die im europäischen Abwicklungsrahmen vorgesehen ist.
Kennzahl | Quote zum 31.12.2025 | OCR-Anforderung* zum 31.12.2025 |
CET1 Ratio | 23,23 % | 8,74 % |
Total Capital Ratio | 23,23 % | 12,94 % |
MREL/TREA | 72,57 % | 24,26 % |
* OCR = Overall Capital Requirement. Weitere Informationen zu den Eigenmittelquoten und regulatorischen Anforderungen sind in der Offenlegung gemäß Säule 3 (Pillar 3 Disclosure) der Bank veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund der soliden Kapital- und Finanzlage der Bank erscheint derzeit die Wahrscheinlichkeit der Einleitung eines Abwicklungsverfahrens als sehr gering.
SCHUTZ DER EINLEGER
Die europäische Regulierung gewährleistet einen hohen Schutz der Einleger. Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank sind durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem geschützt und vom Bail-in ausgeschlossen.
Ebenfalls vom Bail-in ausgenommen sind unter anderem Finanzinstrumente sowie sonstige Vermögenswerte, die von der Bank für ihre Kundinnen und Kunden verwahrt oder verwaltet werden. Diese Vermögenswerte bleiben Eigentum der Kundinnen und Kunden und gehören nicht zum Vermögen der Bank.
Da die für die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG vorgesehene Abwicklungsstrategie auf der Aufrechterhaltung der wesentlichen Funktionen basiert, soll sichergestellt werden, dass Kundinnen und Kunden auch im Falle der Einleitung eines Abwicklungsverfahrens weiterhin Zugang zu den wichtigsten Bankdienstleistungen haben.
