Statut und Gründungsakt der Raiffeisen Landesbank Südtirol AG

Der Ethikkodex

Die Raiffeisen Landesbank Südtirol versteht sich als kompetenter Finanzdienstleister für Privat- und Geschäftskunden sowie für die Südtiroler Raiffeisenkassen. In diesem Sinne ist die Förderung, Entwicklung und Betreuung der Raiffeisenkassen, sowie die Durchführung des universalen Bank- und Finanzgeschäfts im Namen dieser, Aufgabe der Raiffeisen Landesbank Südtirol.  

Die Geschäftstätigkeit der Raiffeisen Landesbank Südtirol verlangt nach Verantwortung gegenüber allen Interessengruppen, die festgeschrieben und gelebt werden muss, um das Vertrauen in die Bank zu erhalten und nachhaltig zu sichern. Das Vertrauen in die Bank ist eine unabdingbare Voraussetzung für den geschäftlichen Erfolg sowie für eine langfristige Wettbewerbsfähigkeit.

Der Ethikkodex definiert die Werte und die Überzeugungen der Raiffeisen Landesbank Südtirol, die das Verhalten aller Mitarbeiter gegenüber internen und externen Interessengruppen, wie Kunden, Raiffeisenkassen, Geschäftspartnern, Aufsichtsbehörden und Mitarbeitern festlegen, und bildet das Fundament für eine gesetzeskonforme und ethisch orientierte Unternehmenskultur.

Der Ethikkodex ist außerdem für jeden verpflichtend, der mit der Raiffeisen Landesbank Südtirol in Verbindung steht oder im Namen und für Rechnung der Bank tätig ist, und beinhaltet auch jene Verhaltensregeln, welche erforderlich sind, um die Begehung von Straftaten gemäß G.v.D. 231/2001 zu verhindern. Die Grundsätze und Standards für ethisches und verantwortungsbewusstes Verhalten basieren auf den Wertvorstellungen der Raiffeisen Landesbank Südtirol und sind im Ethikkodex der Bank festgeschrieben.

Das Organisationsmodell gemäß G.v.D 231/2001

Die Raiffeisen Landesbank Südtirol erachtet die Einführung und Anwendung eines Organisationsmodells im

Sinne des Dekrets 231/2001 für sinnvoll und geeignet, um die Mitarbeiter und anderen Personen, die mit der Körperschaft in Verbindung stehen, hinsichtlich einer korrekten und transparenten Verhaltensweise zu sensibilisieren und die Begehung von Straftaten, wie sie vom Dekret vorgesehen sind, zu vermeiden. Dementsprechend hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 15.12.2014 die Einführung und Anwendung eines Organisationsmodells beschlossen.

Das Organisationsmodell besteht aus einem Allgemeinen Teil und einem Spezifischen Teil. Der Allgemeine Teil enthält die allgemeinen Grundsätze des Modells, die Bestimmungen und die Aufgaben des Überwachungsrates sowie die disziplinarrechtlichen Maßnahmen. Der Spezifische Teil führt die verschiedenen im G.v.D. 231/2001 angeführten Kategorien von Straftaten an, definiert die Risikobereiche, die in Bezug auf die angeführten Straftaten in der Raiffeisen Landesbank Südtirol entstehen, sowie die von den Adressaten zu befolgenden Verhaltensgrundsätze.