Basel II - Säule 3

Erweiterte Offenlegung gemäß Rundschreiben der Banca d' Italia Nr. 263 vom 27.12.2006

 

In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.

COVID-FINANZINFORMATIONEN
Halbjährliche Offenlegung von COVID-Finanzinformationen gemäß EBA/GL/2020/07

 

In Folge der COVID-19-Pandemie und gemäß der EBA Leitlinien EBA/GL/2020/07 werden nachstehend die vorgeschriebenen COVID-Finanzinformationen veröffentlicht.