Basel IiI - Säule 3

Erweiterte Offenlegung

 

In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel IiI) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.

Die vorliegenden Informationen werden gemäß Teil Acht der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) veröffentlicht.

Dieselben Informationen werden zudem auf der P3DH-Plattform der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlicht und sind unter folgendem Link abrufbar.