Einreichung der Kandidaturen als Verwaltungs- oder Aufsichtsrat
Die Raiffeisenkasse Untervinschgau informiert, dass jedes Mitglied, das im Besitz der gesetzlichen und statutarischen Voraussetzung (Art. 32 + 42 des Statuts) ist, das Recht hat, für das Amt des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates gemäß der Wahlordnung der Raiffeisenkasse Untervinschgau zu kandidieren.
Jede/r Interessierte kann hierzu die in unseren Geschäftsstellen aufliegende oder auf unserer Homepage veröffentlichte Wahlordnung einsehen.
Für alle weiteren Informationen über die ev. Einreichung einer Kandidatur wenden Sie sich bitte an Direktor Dr. Manfred Leimgruber.
Naturns am, 28.01.2021
der Obmann Wolfram Gapp