Lohn- und Gehaltszahlungen an Erntehelfer

Sehr geehrter Landwirt, sehr geehrte Landwirtin,

alle Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer müssen laut Bilanzgesetz 2018 über rückverfolgbare Zahlungsmittel erfolgen. Dies gilt auch für eventuelle Vorschüsse auf den Lohn. Die Bezahlung des Lohnes in Bar ist ab diesem Datum nicht mehr zulässig. Der Betrag, welcher dem Arbeitnehmer überwiesen/gutgeschrieben wird, muss mit dem Nettolohn auf dem Lohnstreifen übereinstimmen.

Nachstehend finden Sie die möglichen Zahlungsarten und die Empfehlungen Ihrer Raiffeisenkasse dazu.

Einfachste Lösung für Sie: Überweisung

Wir empfehlen Ihnen auf die digitalen Möglichkeiten zurückzugreifen und die Lohnzahlungen übers Raiffeisen Online Banking durchzuführen oder uns zur Durchführung per E-Mail an rk.untervinschgau(at)raiffeisen.it zuzusenden. 

Alternative: Zahlung mittels Bankscheck

Bei Auszahlung mit Scheck haben Sie als Landwirt/in die Pflicht folgende Unterlagen/Informationen der NEUEN Zupfer/Klauber MINDESTENS EINE WOCHE VOR SCHECKAUSZAHLUNG vorbeizubringen oder per E-Mail an rk.untervinschgau(at)raiffeisen.it zu senden:

  • gültiges Identifikationsdokument (Personalausweis oder Reisepass) des Erntehelfers,
  • schriftliche Angabe des meldeamtlichen Wohnsitzes des Erntehelfers,
  • Kopie der Zuweisungsbestätigung der ital. Steuernummer oder alternativ dazu die Kopie der UNILAV-Meldung.