Ausstellung eines Bankschecks

Sollten die Überweisung über das Raiffeisen Online Banking (ROB) oder durch unsere Mitarbeiter trotz der vielen Vorteile für Sie nicht in Frage kommen, besteht noch die Möglichkeit die Erntehelfer mittels Bankscheck zu entlohnen. Um den Vorgang jedoch für alle Beteiligten unkompliziert und möglichst zeitsparend zu gestalten, sind dabei einige wesentliche NEUE Punkte ihrerseits einzuhalten.

    • Für "NEUE" Erntehelfer (für welche die Daten noch nicht bei uns erfasst wurden) muss der Landwirt bei Arbeitsbeginn (oder mindestens eine Woche vor Scheckauszahlung) alle notwendigen Daten des Erntehelfers (UNILAV-Meldung, gültiger und gut leserlicher Ausweis, schriftliche Angabe des meldeamtlichen Wohnsitzes) in der Geschäftsstelle vorbeibringen oder per E-Mail senden. 
    • Unsere Serviceberater müssen dann laut Gesetz die anagrafischen Daten pro Arbeitnehmer anlegen und eine Datenschutzerklärung erstellen (Zeitaufwändige Prozedur).
    • NEU: Damit wir uns organisieren können, ist es notwendig, dass Sie uns die Lohnstreifen vom Bauernbund sofort nach Erhalt zusenden und FRÜHZEITIG einen Termin für die Auszahlung der Schecks vereinbaren.
    • Der Landwirt stellt den Scheck laut Lohnzettel an den Erntehelfer aus.
    • Schecks der ehemaligen Raiffeisenkasse Naturns, Tschars und Schnals sind NICHT mehr zu verwenden. Sie erhalten in jeder Geschäftsstelle ein neues Scheckheft der Raiffeisenkasse Untervinschgau.
    • Der Erntehelfer kann sich den Scheck grundsätzlich bei der Post oder bei einer Bank auszahlen lassen.
    • Der Landwirt muss zwecks Identifizierung / Fehlervermeidung mit den Erntehelfern zur Scheckauszahlung in die Bank kommen.
    • NEU: Die Scheckauszahlungen werden einzeln vorgenommen. D. h. alle anderen Erntehelfer warten VOR der Raiffeisenkasse. Jeder Erntehelfer betritt die Raiffeisenkasse einzeln, aber erst nachdem der vorherige Erntehelfer sie verlassen hat.
    • Dabei muss der Erntehelfer den vollständig ausgefüllten und auf der Rückseite unterschriebenen Scheck persönlich vorlegen und sich mit einem gültigen Identifikationsdokument ausweisen.
    • Für die Barauszahlung des Schecks werden dem Erntehelfer Spesen in Höhe von 15,- € angelastet.
    • Der Landwirt muss mit jedem Arbeitsnehmer in die Bank kommen.
    • Großer Andrang bei Ernteende kann zu längeren Wartezeiten führen.
    • Der Arbeitnehmer ist an die Schalter-Öffnungszeiten gebunden.
    • Der Arbeitnehmer ist bei einer Barauszahlung dem Überfallrisiko ausgesetzt.