Tätigkeit unter Tutoring im Bereich der Wertpapiergeschäfte mit Kunden

Der Beschluss Nr. 20307 zu den Vermittlern ("Regolamento intermediari") vom 15.02.2018 enthält im Libro III, Parte II, Titolo IX in den Artikel 78 bis 82 die Bestimmungen zu den erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen der Mitarbeiter im Bereich der Wertpapiergeschäfte mit Kunden.

Die Raiffeisenkasse kann die Möglichkeit nutzen, Mitarbeiter ohne den notwendigen Erfahrungsnachweis im Wertpapierbereich einzusetzen, insofern diese von einem Tutor begleitet werden.