Sicher auf der Piste unterwegs

Bestens präparierte Pisten, frische Höhenluft, sonnige Hänge - mit sportlicher Betätigung in der kalten Jahreszeit tut man seiner Gesundheit einen großen Gefallen. Doch bevor es auf die Piste geht, sollte sich jeder Wintersportler mit den wichtigsten Sicherheitsbestimmungen vertraut machen.

Seit dem 01.01.2022 müssen alle Pistennutzer/-innen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Die gute Nachricht: Jeder Kunde, der die private Raiffeisen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, war bisher und ist damit auch versichert.

Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in ganz Italien auch eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre.

Das Skifahren in angetrunkenem Zustand (der Bezug sind dabei die bei der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte) oder in sonstigem Rausch ist verboten.

Hinweis für Kunden der RKUV

Sie wissen nicht, ob Sie über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen? Dann wenden Sie sich bitte an ihren Berater. Anderenfalls können Sie im Online-Kundenportal alle Verträge rund um die Uhr abrufen.

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