Versicherungspflicht für Elektroroller (Monopattini elettrici)

verpflichtende Versicherung ab 16.07.2026

Wenn es im Straßenverkehr schnell von einem Ort zum anderen gehen soll, sind Elektro-Roller, kurz E-Roller, ein immer beliebtere Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlichideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen die Parkplatzsuche am Zielort.

Laut dem Straßenverkehrskodex gilt für Elektroroller nun folgende Neuerung:

  • Verpflichtung zur Ausstattung mit einem Identifikationskennzeichen seit 16.05.2026 (wird über die Plattform der Motorizzazione beantragt)
  • Verpflichtung zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung ab 16.07.2026
  • Das Tragen eines Helmes ist für alle Fahrer verpflichtend
  • Der Fahrer / die Fahrerin muss mind. 14 Jahre alt sein

Ziel dieser Neuerung ist die Nutzung der Elektroroller zu regeln, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und einen besseren Schutz Dritter zu gewährleisten.

Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Roller-Versicherung nicht nur unverzichtbar, sondern auch verpflichtend. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Assimoco für E-Roller hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei.

Jetzt informieren! 
Informieren Sie sich jetzt schon bei Ihrem Berater / Ihrer Beraterin und sichern Sie sich selbst und eventuelle Dritte so ab.