Anwendung der neuen europäischen Leitlinien zum „Schuldnerausfall“ (Default)

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

seit 1. Januar 2021 ist die Raiffeisenkasse Untervinschgau verpflichtet, die neuen europäischen Leitlinien zum „Schuldnerausfall“ (Default) anzuwenden. Diese wurden von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassen und von der Banca D’Italia übernommen. Durch die neuen Bestimmungen werden die Klassifizierungskriterien für notleidende Kredite, die die Raiffeisenkasse anwenden muss, weiter verschärft und eine Vereinheitlichung letzterer auf EU-Ebene geschaffen.

Gemäß den aktuell gültigen Kriterien zur „Default-Einstufung“ kann diese eintreten, wenn zumindest eine Geschäftsbeziehung (Kontokorrent, Finanzierung/Darlehen) eine Überziehung oder einen Ratenrückstand von über 90 Tagen aufweist.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die Schuldenposition gilt nach 90 aufeinanderfolgenden Tagen als überfällig (laufende Überziehung bzw. Ratenrückstand), wobei eine Aufrechnung mit eventuellen Verfügbarkeiten auf freien Kreditrahmen nicht mehr zulässig ist.
  • Das relative Limit (d.h. die Summe der Überziehungen/Rückstände im Verhältnis zur Gesamtschuldenposition) wird von 5% auf 1% reduziert.
  • Es wird ein absolutes Mindestlimit für die Überziehung/Rückstände eingeführt. Dieser absolute Wert beträgt bei Privatpersonen sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) 100,- €, ansonsten 500,- €.
  • Die Klassifizierung als ausgefallene Schuldenposition (Default) erfolgt automatisch bei Überschreitung der beiden Limits (absolutes und relatives) an 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
  • Die Einstufung als Default wird nach Regelung der Überziehung/Rückstände nicht wie bisher aufgehoben, sondern erst nach weiterem Verstreichen von mindestens 90 Tagen.
  • Die Einstufung als Default kann auch negative Auswirkungen auf verbundene Schuldenpositionen haben (sog. Ansteckungseffekt).

Die Einstufung als „Schuldnerausfall“ (Default) i.S. der Bestimmungen hat somit merklich negative Auswirkungen auf die säumigen Kunden/Schuldner und deren verbundene Positionen und kann den Zugang zu neuen Krediten erheblich erschweren.

Aus den oben genannten Gründen unterstreichen wir deshalb die Wichtigkeit für den Kunden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten.

So empfehlen wir die Verfügbarkeit ausreichender Mittel auf dem Kontokorrent vor Ratenfälligkeit zu prüfen, um die Raten pünktlich begleichen zu können. Außerdem ist es ratsam auf wiederkehrende Abbuchungsaufträge  und Kreditkartenabrechnungen zu achten, um auch geringfügige Überziehungen möglichst zu vermeiden.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der termingerechten Erfüllung Ihrer  Zahlungsverpflichtungen haben, ersuchen wir Sie, sich rechtzeitig an Ihren Berater zu wenden, um hierfür gemeinsam eine angemessene Lösung zu finden.

Für weitere Fragen zu den neuen Bestimmungen stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Raiffeisenkasse Untervinschgau