Außerordentliche und ordentliche Vollversammlung der Raiffeisenkasse Untervinschgau
in Zeiten von Covid-19

Nach der Genehmigung des RIPS war es notwendig, Änderungen am Statut der Raiffeisenkasse Untervinschgau vorzunehmen und dieses dann relativ kurzfristig in der Vollversammlung genehmigen zu lassen. Die außerordentliche und ordentliche Vollversammlung fand in zweiter Einberufung am 21. Januar 2021 mittels Videkonferenz statt.

Neben dem Verwaltungs- und Aufsichtsrat, waren Direktor Manfred Leimgruber, die vier Bürgermeister unserer Gemeinden, drei Mitarbeiter der Raiffeisenkasse und 159 Mitglieder mittels erteilter Vollmacht vertreten. Nach der regen Teilnahme bei der ersten "besonderen" Vollversammlung 2020, ist eine Beteiligung von 159 eingegangenen Vollmachten ein äußerst zufriedenstellendes Ergebnis. Wir werten dies als Zeichen Ihrer Verbundenheit, Ihres Vertrauens und Ihres Interesses an der Zukunft der Raiffeisenkasse Untervinschgau, gerade auch in dieser besonderen Zeit. Wir bedanken uns dafür.

Mit der Anpassung des Statutes und dem damit verbundenen Beitritt zum IPS endet eine Phase großer Unsicherheit für die Genossenschaftsbanken in Südtirol.
Dank der Mithilfe vieler ist nun sichergestellt, dass jede Kasse ihre Selbständigkeit im jeweiligen Marktgebiet erhalten kann, man sich aber in diesem Haftungsverbund wechselseitig, ganz im Sinne von Friedrich Wilhelm Raiffeisen, absichert.

Ergebnisse der Vollversammlung

TOP 1: Beschlussfassung über die Änderung des Statutes aufgrund der Teilnahme am instituts-bezogenen Sicherungssystem Raiffeisen Südtirol sowie anderer von der Bankenaufsicht geforderter Anpassungen.

Der Vorschlag des Verwaltungsrats für die Anpassung des Statutes, wie veröffentlicht, wird genehmigt

 

dafür

enthalten

dagegen

Anwesende

13

0

0

Vollmachten

158

1

0

TOP 2: Ermächtigung des Obmannes zur Vornahme von Änderungen am Statut, die von der Aufsichtsbehörde verlangt werden sollten.

Die Ermächtigung des Obmannes zur Vornahme von Änderungen am Statut, die von der Aufsichtsbehörde verlangt werden sollten, wird genehmigt.

 

dafür

enthalten

dagegen

Anwesende

13

0

0

Vollmachten

155

2

2

TOP 3: Genehmigung der geänderten Wahlordnung

Die neue Wahlordnung, welche aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2021 notwendig ist, wird genehmigt.

 

dafür

enthalten

dagegen

Anwesende

13

0

0

Vollmachten

157

2

0