Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen

Mittelständische Unternehmen müssen die Versicherung bis spätestens 1. Oktober 2025 abschließen, um Strafen zu vermeiden. Für kleine und Kleinstunternehmen wurde der Stichtag auf den 31. Dezember 2025 verschoben.

Mittelständische Unternehmen müssen die Versicherung nun bis spätestens 1. Oktober 2025 abschließen, während für kleine und Kleinstunternehmen der Stichtag auf den 31. Dezember 2025 verschoben wurde. Großunternehmen sind von dieser Verlängerung ausgenommen, profitieren jedoch von einer 90-tägigen Karenzzeit. In diesem Zeitraum drohen ihnen keine Verwaltungsstrafen oder Nachteile bei staatlichen Hilfen im Katastrophenfall. 

Die Versicherungspflicht gilt für alle Unternehmen - unabhängig von Größe und Branche - mit rechtlichem Sitz in Italien (und für ausländische Unternehmen mit einer Niederlassung in Italien), die im Handelsregister eingetragen sind. Auch Genossenschaften und Gesellschaften von Freiberuflern sind von der Regelung betroffen. Eine Ausnahme besteht für landwirtschaftliche Betriebe, die nicht unter diese Pflicht fallen.

Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Unternehmen besser gegen die steigenden Risiken durch Naturkatastrophen gewappnet sind und ihre finanziellen Einbußen im Falle eines Schadens besser abfedern können.

Welche Vermögenswerte müssen versichert werden?

Unternehmen müssen eine Versicherung abschließen, die direkte Schäden an ihrem Unternehmensvermögen abdeckt, darunter:

  • Grundstücke
  • Gebäude, einschließlich baulicher Strukturen, Wasser- und Elektroinstallationen, Aufzüge, Lastenaufzüge, Zäune, Abwasseranlagen
  • Maschinen und Anlagen, einschließlich elektronischer und CNC-gesteuerter Maschinen
  • Industrie- und Gewerbeausrüstungen

Welche Folgen hat ein fehlender Versicherungsschutz?

Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht sind keine direkte Verwaltungsstrafen vorgesehen. Allerdings müssen säumige Unternehmen damit rechnen, dass sie von öffentlichen Fördermitteln, Wirtschaftssubventionen und finanziellen Erleichterungen ausgeschlossen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass nicht versicherte Unternehmen im Fall von Naturkatastrophen in eine schwierige finanzielle Lage geraten und ohne staatliche Unterstützung bleiben.

Was ist zu tun?

Überprüfe, ob dein Unternehmen unter die Versicherungspflicht fällt und welche Vermögenswerte versichert werden müssen. Kontaktiere deine/n Versicherungsberater*in in der Raiffeisenkasse, um die passende Versicherungslösung zu finden oder bestehende Verträge entsprechend anzupassen.

Der Verkaufsförderung dienende Werbeanzeige. Vor Vertragsunterzeichnung nehmen Sie bitte prüfende Einsicht in das Informationsset Assimco Catastrofi Naturali Impresa.

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