- Transparenzinformationsblätter der Raiffeisenkasse Schlanders
- Leitfaden: "Arbitro bancario" - ABF
- Leitfaden: Übertragung von Zahlungsdiensten und Zahlungskonten (Memo)
- Leitfaden: Übertragung von Zahlungsdiensten und Zahlungskonten (Hinweise der ABI)
- Leitfaden: Übertragung von Zahlungsdiensten und Zahlungskonten (aktuell nur in italienischer Sprache verfügbar)
- Leitfaden: Ein Eigenheim kaufen - Das Hypothekardarlehen
- Leitfaden: Anleitung zum Konsumentenkredit
- Leitfaden: ICC - Was ist der ICC
- Leitfaden: ICC - Umfassender Kostenindikator
- Leitfaden: Anleitung zur Risikozentrale
- Leitfaden: Zahlungen im elektronischen Handel in einfachen Worten
- Leitfaden: PSD2 - Merkblatt über die Rechte der Verbraucher bei europaweiten Zahlungen
- Leitfaden: Wertpapierdienstleistungen - MifiDII
- Informationsbogen für den Einleger
- Leitfaden: Anleitung zum Kontokorrent
Beschwerden
Der Kunde kann bei der Bank Beschwerde einreichen, auch mittels Einschreiben mit Rückantwort oder auf telematischem Wege (RAIFFEISENKASSE SCHLANDERS GENOSSENSCHAFT, HAUPTSTRASSE 33, 39028 SCHLANDERS, PEC08244@RAIFFEISEN-LEGALMAIL.IT, RK.SCHLANDERS@RAIFFEISEN.IT, Fax: 0473/621584). Die Bank muss innerhalb 30 Tagen antworten.
Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren anstrengt, wenden an:
- das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen (ABF). Informationen darüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage www.arbitrobancariofinanziario.it, die Filiale der Banca d'Italia und die Bank.
- die Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore BancarioFinanziario); bei Streitfällen mit der Bank kann der Kunde ein Schlichtungsverfahren einleiten, mit dem Ziel, durch einen unabhängigen Schlichter eine außergerichtliche Einigung mit der Bank zu finden. Für diesen Dienst kann sich der Kunde an die Bankenschlichtungsstelle - Conciliatore BancarioFinanziario mit Sitz in Rom wenden. Homepage www.conciliatorebancario.it.
Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation bei einer beliebigen dazu ermächtigten Stelle, Mediation bei einer dazu ermächtigten und im Vertrag vereinbarten Stelle oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen-ABF) ist im Sinne des Art. 5 Abs. 1-bis des Legislativdekrets Nr. 28/2010 verpflichtend, sollte der Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen; dies bei sonstiger Unverfolgbarkeit der Klage. Das Mediationsverfahren wickelt sich vor der örtlich zuständigen Mediationsstelle und mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes ab.
Zusätzliche Informationen können direkt bei Ihrer Raiffeisenkasse angeforfert werden:
Tel. 0473-73021
Email: rk.schlanders@raiffeisen.it
PEC: pec08244@raiffeisen-legalmail.it