EUROPÄISCHE REGELUNG ZUM UMGANG MIT BANKENKRISEN

Ab dem 1. Januar 2016 ist die neue EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) voll umfänglich anwendbar.

Sie wurde in Italien mittels GvD Nr. 180 und 181 vom 16. November 2015 übernommen und führt für alle europäischen Länder eine vereinheitlichte Regelung zur Vorbeugung von Krisen und dem Krisenmanagement dieser Finanzinstitute ein. Dabei wird die Möglichkeit öffentlicher Eingriffe durch den Staat eingeschränkt.

Insbesondere werden den für die Lösung von Bankenkrisen zuständigen Behörden (in Italien: Banca d’Italia – Organisationseinheit für die Abwicklung und das Krisenmanagement) Befugnisse und Instrumente für die Sanierung ausfallender oder ausfallgefährdeter Banken übertragen, um die Fortdauer ihrer grundlegenden Funktionen zu gewährleisten.

Das „Bail-in“ ist eines dieser Abwicklungsinstrumente - Detaillierte Informationen zum Bail-In.