Digitalisierung der Schecks - Neuerungen ab November 2017 - Vorlage eines Schecks zum Inkasso

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wurde mit GD. 70/2011 und nachfolgenden Ergänzungen auch das Scheckgesetz (KD Nr. 1736 vom 21.12.1933) angepasst und den digitalen Kopien von Schecks Rechtsgültigkeit zuerkannt. Entsprechend wurde ein neues Procedere für das Inkasso der Schecks definiert. Die Banken sind ab 6. November 2017 verpflichtet den Ablauf der sogenanntem „CIT- Check Image Truncation“ umzusetzen.

Im Konkreten bedeutet dies, dass die negoziierende Bank unter Anwendung der eigenen digitalen Unterschrift und durch Einhaltung der technischen Vorgaben, die Konformität der digitalen Kopie des Schecks attestiert und somit das Original des Schecks in Papierform komplett ersetzt wird. 

Wird ein Scheck, Zirkularscheck oder Postscheck in der negoziierenden Bank vorgelegt, so wird der entgegennehmende Bankmitarbeiter, nach einer formellen Kontrolle des Titels, eine Abbildung des Schecks generieren. Nach Anbringung einer Zeitmarke wird dieses digitale Bild gesetzeskonform archiviert. Mit der Erstellung des elektronischen Abbildes des Schecks verliert der Titel in Papierform seine Rechtsgültigkeit und allein die digitale Darstellung ist ausschlaggebend. Der Inhaber des Titels kann einmalig eine einfache Kopie der Abbildung des Schecks, samt der angebrachten Informationen und einer Erklärung der negoziierenden Bank über die Konformität mit dem Original, erhalten. Auch kann einmalig eine analoge Kopie des Protestes oder des Dokumentes, welches die Nicht-Protestierbarkeit erklärt, angefordert werden. Nur diese Duplikate haben Rechtsgültigkeit. Die Papierform des Schecks wird von der Bank nur mehr für 6 Monate aufbewahrt und dann vernichtet.

Der Datenaustausch und die Informationsflüsse zwischen den Banken (negoziierende und bezogene Bank) finden über eine einheitliche elektronische Plattform statt. Für Schecks bzw. Zirkularschecks bis zu einem Wert von Euro 8.000,00 ist in Zukunft für die Zahlung die alleinige Übermittlung der Scheckdaten seitens der negoziierenden Bank ausschlaggebend. Für Schecks über Euro 8.000,00, Zirkularschecks und Postschecks („vaglia postale“) ohne Betragslimit muss die negoziierende Bank hingegen die elektronische/digitale Abbildung des Schecks dem Aussteller und der bezogenen Bank zur Verfügung stellen. Dies erfolgt über oben genannte Plattform. Auch allfällige Mitteilungen z.B. über die Unmöglichkeit der Zahlung/des Inkassos und über den Ausgang eines Protests erfolgen über diese elektronische Plattform. Sollte die bezogene Bank die Übermittlung der Abbildung des Schecks mit Werten unter Euro 8.000,00 anfordern, muss die negoziierende Bank diese jedenfalls zur Verfügung stellen. Die Bearbeitung bzw. Vorlage zur Zahlung der Schecks findet zukünftig innerhalb eines Banktages ab Vorlage statt. Auch die Erhebung des Protestes erfolgt in Zukunft über telematische Prozesse mittels Banca d’Italia oder eines Notars.

Auf Grund der neuen Vorgehensweisen ist es unerlässlich, dass der Kunde im Zuge der Ausstellung von Schecks größte Sorgfalt an den Tag legt. Hierbei sollte insbesondere auf eine klare, leserliche Handschrift, die Unterschrift im entsprechenden Feld und eine materielle Unversehrtheit des Papieroriginals gelegt werden. Nur so kann eine korrekte und einwandfreie digitale Erfassung des Schecks erfolgen. Der Kunde ist angehalten bei Entgegennahme des Schecks zu kontrollieren, dass der Titel unversehrt, korrekt ausgefüllt und an den entsprechenden Markierungen unterzeichnet ist. Widrigenfalls können kosten- und zeitintensive Backup-Prozeduren, welche eine materielle Übertragung des Schecks in Papierform mit sich bringen, nötig werden. Die Kosten hierfür werden dem Kunden in der vertraglich vereinbarten Höhe angelastet.