Neuerungen in der Wohnbauförderung

Wussten Sie dass, … ?

• … Sozialbindungen für Wohnungen, die mit Beiträgen der Wohnbauförderung finanziert worden sind, von 20 auf 10 Jahre gesenkt wurden.

• … für den geförderten Baugrund, die bisher vorgesehene Frist der Sozialbindung von 30 Jahren, nur mehr 20 Jahre beträgt.

• ... nach 10 Jahren die Löschung der Sozialbindung beantragt werden kann.

• … Anträge für die Sanierung bereits vor der bisherigen Frist von 25 Jahren - nach der letzten Sanierung - gestellt werden können.

• … ab 1. Jänner 2017 Neuerungen in Kraft treten für die Zulassung zu den Wohnbauförderungen und zwar: die Streichung der fünften Einkommensstufe und speziellen Bestimmungen für junge Paare.