Anatozismus

Sehr geehrter Kunde,

wir informieren Sie hiermit, dass mit dem Gesetz 49 vom 08.04.16 wichtige Änderungen betreffend Zinsen eintreten, hier ein kurzer Überblick:

Bis heute wurden auf Kontokorrente die SOLL-Zinsen (Kreditzinsen) trimestral belastet und die HABEN-Zinsen (Einlagenzinsen) trimestral gutgeschrieben.

1. Mit sofortiger Wirkung werden diese Soll- und Habenzinsen nicht mehr trimestral, sondern nur mehr einmal im Jahr am 31.12. berechnet.
2. Zusätzlich werden die Sollzinsen (Kredite oder Überziehungen) erst am 01. März belastet! Bedenken Sie das bei Ihrer Liquiditätsplanung!

In Bezug auf die Bezahlung der Sollzinsen teilen wir Ihnen mit, dass wir diese am Tag der vom Gesetz vorgesehenen Fälligkeit auf Ihrem Konto belasten werden. Sollten Sie mit der automatischen Belastung nicht einverstanden sein, ersuchen wir Sie uns dies vor dem 01. März 2017 schriftlich mitzuteilen.

 

Für weitere Informationen stehen Ihnen unserer Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Raiffeisenkasse Partschins