Neue Ausfalldefinitionen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

seit 1. Januar 2021 wendet die Raiffeisenkasse Marling Genossenschaft die neuen europäischen Leitlinien zum „Schuldnerausfall“ (Default) an. Diese wurden von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) erlassen und von der Banca D’Italia übernommen. Durch die neuen Bestimmungen werden die Klassifizierungskriterien für notleidende Kredite weiter verschärft und eine Vereinheitlichung dieser auf EU-Ebene geschaffen.

 

In Übereinstimmung mit den bis zum 31.12.2020 gültigen Kriterien für die Klassifizierung als „Default“ kann diese eintreten wenn zumindest ein Abkommen eine Überziehung oder einen Ratenrückstand von über 90 Tagen aufweist.

Die wichtigsten Neuerungen:

 

  • Die Schuldenposition gilt an 90 aufeinanderfolgenden Tagen als überfällig (laufende Überziehung bzw. Ratenrückstand), wobei eine Kompensation mit eventuellen Verfügbarkeiten auf freien Kreditrahmen nicht mehr zulässig ist.
  • Das relative Limit wird von 5% auf 1% reduziert (Summe der Überziehungen/Rückstände im Verhältnis zum gesamten Schuldenposition).
  • Es wird ein absolutes Mindestlimit für die Überziehung/Rückstände eingeführt. Dieser absolute Wert beträgt bei Privatpersonen sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Euro 100, ansonsten Euro 500.
  • Die Klassifizierung als ausgefallene Schuldenposition (Default) erfolgt automatisch bei Überschreitung der beiden Limits (absolutes und relatives) an 90 aufeinanderfolgenden Tagen.
  • Die Klassifizierung als Default wird nicht wie bisher nach Regelung der Überziehung/Rückstände aufgehoben, sondern erst nach weiterem Verstreichen von mindestens 90 Tagen.
  • Die Klassifizierung als Default kann negative Auswirkungen auf verbundene Schuldenpositionen haben (Ansteckungseffekt).

 

Die Klassifizierung als Default hat negative Auswirkungen auf die säumige Schuldenposition und deren verbundene Positionen und kann den Zugang zu neuen Krediten erheblich erschweren. Aus den oben genannten Gründen unterstreichen wir die Wichtigkeit die im Finanzierungsvertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen einzuhalten. Wir empfehlen die Verfügbarkeit auf dem Kontokorrent vor Ratenfälligkeit zu prüfen um die Raten pünktlich begleichen zu können. Außerdem ist es ratsam auf Daueraufträge und Kreditkartenabrechnungen zu achten um auch geringfügige Überziehungen zu vermeiden. Sollten Schwierigkeiten auftreten um den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen oder für eventuelle weitere Informationen zu den neuen Bestimmungen ersuchen wir Sie sich rechtzeitig an Ihren Berater zu wenden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Raiffeisenkasse Marling Genossenschaft