Risikotätigkeit und Interessenskonflikt mit dem Betrieb nahestehenden Personen und verknüpften Subjekte

Der Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse hat, ausgehend von den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu den „Attività di rischio e conflitti di interesse nei confronti di sog­getti collegati“ und unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 2391 ff. ZGB und Artikel 136 BWG, das vorliegende Reglement ausgearbeitet und nach Überprü­fung desselben durch die unabhängigen Verwalter und den Aufsichtsrat in seiner Sit­zung vom 05.01.2021 verabschiedet.

 

Internes Reglement bezüglich Risikotätigkeit und Interessenskonflikte mit nahestehenden Unternehmen und Personen und die mit ihnen verknüpften Subjekte.