Der Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse hat, ausgehend von den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zu den „Attività di rischio e conflitti di interesse nei confronti di soggetti collegati“ und unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 2391 ff. ZGB und Artikel 136 BWG, das vorliegende Reglement ausgearbeitet und nach Überprüfung desselben durch die unabhängigen Verwalter und den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 05.01.2021 verabschiedet.