MITTEILUNG ZUR SITUATION AM 31. DEZEMBER 2022

nach den Vorgaben der “DISPOSIZIONI DI VIGILANZA PER LE BANCHE”

                      Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 285/2013 – Teil 1 – Titel III – Kapitel 2

 

a)    BEZEICHNUNG DER GESELLSCHAFT UND ART DER TÄTIGKEIT:

              Raiffeisenkasse Marling Genossenschaft

Art. 16 Statut

Die Genossenschaft hat das Sammeln von Spargeldern und das Betreiben von Kreditgeschäften in den verschiedenen Formen zum Gegenstand. Sie kann unter Beachtung der geltenden Bestimmungen alle zulässigen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sowie jedes weitere auf die Erreichung des Genossenschaftszweckes abzielende Hilfsgeschäft oder jedenfalls damit im Zusammenhang stehende Geschäft nach Maßgabe der von der Aufsichtsbehörde erlassenen Bestimmungen betreiben. Die mit der Erreichung des Genossenschaftszweckes im Zusammenhang stehenden Geschäfte umfassen die Vertretung von Versicherungskörperschaften und Versicherungsgesellschaften sowie die Führung von Reisebüros und die Abwicklung von Diensten im Bereich des Fremdenverkehrs.

 

Die Genossenschaft entfaltet ihre Tätigkeit auch gegenüber Nichtmitgliedern.

 

Die Genossenschaft kann in Übereinstimmung mit den geltenden normativen Bestimmungen Obligationen und andere Finanzinstrumente ausgeben.

 

Die Genossenschaft kann mit den gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungen Wertpapiergeschäfte für Rechnung Dritter unter der Bedingung abwickeln, dass der Auftraggeber im Falle des Ankaufes den Preis vorschießt oder im Falle des Verkaufes die Wertpapiere vorher aushändigt.

 

Bei der Abwicklung der Geschäfte in fremder Währung und bei der Verwendung von Terminkontrakten oder anderen derivativen Produkten übernimmt die Genossenschaft keine spekulativen Positionen und hält gleichzeitig den Unterschiedsbetrag der eigenen Aktiv- und Passivposten in fremder Währung innerhalb der von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Grenzen. Sie kann ferner den Kunden Terminkontrakte auf Wertpapiere oder Devisen und andere derivative Produkte anbieten, wenn dadurch Risiken abgedeckt werden, die sich aus anderen Geschäften ergeben.

 

In keinem Falle kann die Genossenschaft die den Mitgliedern zur Zeichnung vorbehaltenen Finanzinstrumente in einem Ausmaß verzinsen, das die für die Dividenden vorgesehene Höchstgrenze um mehr als 2 Prozentpunkte übersteigt.

 

Die Genossenschaft kann innerhalb der von der Aufsichtsbehörde festgesetzten Grenzen Beteiligungen übernehmen.

 

b) Umsatz (Betrag des Posten 120 der Gewinn- und Verlustrechnung: Bruttoertrag zum 31.12.2023): 4.712.594,90 Euro

c) Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten: 14,20

d) Gewinn oder Verlust vor Steuern: 1.103.162,27Euro

e) Steuern auf Gewinn oder Verlust: 128.555,25 Euro

f) erhaltene staatliche Beihilfen: keine