Finanzielle Zulagen für junge Familien

 

Landesfamiliengeld — neu ab Juli 2022
Eine finanzielle Unterstützung bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes oder bis dessen Eintritt in den Kindergarten, höchstens bis zum 43. Lebensmonat.  Ca. 200 €, wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt, unabhängig von der wirtschaftlichen Lage.

Alle Informationen, Anweisungen und Formulare finden Sie hier !

Landeskindergeld — neu ab Juli 2022
Finanzielle Zulage für minderjährige Kinder und volljährige Kinder mit Behinderung, die an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie angepasst ist. Monatliche Auszahlung von 70 € bei ISEE bis 15.000 € und 55 € bei ISEE bis 40.000 €.

Alle Informationen, Anweisungen und Formulare finden Sie hier !

Landesfamiliengeld+
Für Familien in denen die Väter mindestens 2 Monate Elternzeit beanspruchen und einer abhängigen Arbeit im Privatsektor nachgehen.

Alle Informationen, Anmweisungen und Formulare finden Sie hier !

Zuschuss des Landes für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten bei Kleinkindern bis zu 3 Jahren und freiwilliger Einzahlung in die Pensionskasse oder in einen Zusatzrentenfonds.

Genaue Informationen auf der Homepage des Landes > Link

Einheitliches Familiengeld AUU des Staates ab 01.03.2022
Die Höhe des Familiengeldes richtet sich nach Anzahl der Kinder und Einkommen und Vermögen laut ISEE und reicht von 25 Euro monatlich pro Kind bis 175 Euro monatlich pro Kind bis max. zum 21. Lebensjahr, sofern der/die Jugendliche ab 18 in der Ausbildung ist, Zivildienst macht oder arbeitslos gemeldet ist.

Der Antrag kann jährlich innerhalb 30.06. direkt mittels SPID auf der Internetseite des N.I.S.F. gestellt werden oder mittels Patronat.
Die Auszahlung erfolgt direkt über das N.I.S.F.  nicht mehr über den Lohnstreifen.

Genaue Informationen finden Sie auf der Internetseite des N.I.S.F. oder unter assegnounicoitalia

Kita-Bonus
Finanzielle Unterstützung für den Besuch von privaten oder öffentlichen Kindertagesstätten, die beim NISF für den Dienst akkreditiert sind. 1.500 € - 3.000 € auf Jahresbasis,  je nach ISEE, wird in Monatsraten ausbezahlt. Genaue Informationen finden Sie auf der Internetseite des N.I.S.F.

ISEE — Erklärung
Die ISEE-Erklärung ist eine einheitliche Einkommens– und Vermögenserklärung (Immobilien, Erspartes, in jeder Form außer Pensionsfonds, Autos).

Für den Erhalt des höheren einheitlichen Familiengeldes Assegno Unico e Universale und für das Landeskindergeld muss die ISEE-Erklärung vorgelegt werden.

Wenden Sie sich dazu an ein Patronat.

Die ISEE-Erklärung können Sie auch vorausgefüllt über das N.I.S.F.-Portal herunterladen, ergänzen und abschicken.

Um die Förderungen zu erhalten, muss ein Antrag über ein Patronat oder dem Online-Dienst eGov erstellt werden.

  • Landesfamiliengeld einmaliger Antrag nach der Geburt
  • Landeskindergeld jährlicher Antrag innerhalb September mit ISEE
  • Einheitliches Familiengeld - assegno unico - jährlicher Antrag innerhalb 30.06.2022