Mitteilung an die Inhaber von Überbringersparbücher - Die Raiffeisenkasse Schlanders führt keine Überbringerpositionen mehr.
Periodische Liste der zwischenzeitlich schlafend gewordenen Überbringergpapiere
Vorabinformationen zu Fernabsatzverträgen mit der Bank - gesetzesvertretendes Dekret Nr. 209/2025 setzt die Richtlinie (EU) 2023/2673
Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,
das gesetzesvertretende Dekret Nr. 209/2025 setzt die Richtlinie (EU) 2023/2673 um und führt durch Änderungen des „Codice del Consumo“ zu einer wesentlichen Neuregelung der Fernabsatzverträge für Finanzdienstleistungen mit Verbrauchern.
Frist für den Rücktritt
Der Kunde wird darüber informiert, dass er für digital remote abgeschlossene Finanzdienstleistung das Recht hat, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ohne Vertragsstrafe und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Die vorgenannte Frist verlängert sich auf dreißig (30) Kalendertage bei Fernabsatzverträgen über individuelle ergänzende Altersvorsorgeformen gemäß Artikel 13 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 5. Dezember 2005, Nr. 252, einschließlich Lebensversicherungen.
Das Rücktrittsrecht gilt nicht:
a) für Finanzdienstleistungen gegenüber Verbrauchern – mit Ausnahme der individuellen Portfolioverwaltung, sofern die Investitionen noch nicht begonnen wurden – deren Preis von Schwankungen auf den Finanzmärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die während der Rücktrittsfrist auftreten können, wie beispielsweise Dienstleistungen im Zusammenhang mit:
1) Devisengeschäften;
2) Geldmarktinstrumenten;
3) Wertpapieren;
4) Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen (Investmentfonds);
5) Termingeschäften (Futures) auf Finanzinstrumente, einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich;
6) Zinstermingeschäften (FRA);
7) Swaps auf Zinssätze, Währungen oder aktien- bzw. indexbezogene Tauschgeschäfte (Equity Swaps);
8) Optionen zum Kauf oder Verkauf der in diesem Buchstaben genannten Instrumente, einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich; hierzu gehören insbesondere Optionen auf Währungen und Zinssätze;
b) für Reise- und Gepäckversicherungen sowie vergleichbare kurzfristige Versicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat;
c) für Verträge, die von beiden Parteien auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt wurden, bevor dieser sein Rücktrittsrecht ausgeübt hat.
Ausübung des Rücktrittsrechts
Der Kunde kann das Rücktrittsrecht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist wie folgt ausüben:
- durch Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse und den Sitz der Bank: Raiffeisenkasse Schlanders, Hauptstrasse Nr. 33, 39028 Schlanders oder durch Mitteilung per zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse der Bank: pec08244@raiffeisen-legalmail.it;
- oder durch Nutzung der entsprechenden Rücktrittsfunktion im Online‑Banking.
Beginn der Frist
Die Frist, innerhalb derer das Rücktrittsrecht ausgeübt werden kann, beginnt alternativ:
a) mit dem Datum des Abschlusses des Fernabsatzvertrags;
b) mit dem Datum, an dem der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die gesetzlich vorgesehenen Informationen (Art. 59‑quater, 59‑quinquies und 59‑septies des Verbraucherschutzgesetzes) erhält, sofern dieses Datum nach dem Vertragsabschluss liegt.
Hat der Verbraucher die vorgenannten Vertragsbedingungen und Informationen nicht erhalten, läuft die Rücktrittsfrist in jedem Fall zwölf Monate und vierzehn Tage nach Abschluss des Fernabsatzvertrags ab.
Wurde der Verbraucher nicht gemäß Artikel 59‑quater Absatz 1 Buchstabe r) des Verbraucherschutzgesetzes über sein Rücktrittsrecht informiert, unterliegt das Rücktrittsrecht keiner Frist (kein Fristablauf).