Bausparen

Was ist Bausparen und wie kann es mir weiterhelfen?

Was ist Bausparen?

Das Land Südtirol hat mit dem Bausparmodell eine Möglichkeit geschaffen, um dich bei der Finanzierung des Eigenheims zu unterstützen. Egal, ob du baust, kaufst oder renovierst. Der Beitritt in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds, wie dem Raiffeisen Offenen Pensionsfonds, ermöglicht den Zugang zu einer günstigen Baufinanzierung, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.

Die Vergabe des Bauspardarlehens erfolgt über deine Raiffeisenkasse, welche nach Prüfung ein Darlehen in sogar mehrfacher Höhe des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals gewährt. Das angesparte Kapital verbleibt in der Rentenposition.

Deine neuen Vorteile auf einen Blick

Zinssatz-Bonus

Reduzierter Fixzinssatz: von 1,00 % auf 0,70 %

Junge Zukunft

Höhere Finanzierungsmöglichkeiten für junge Antragsteller*innen

Familie & Rückkehr

Flexiblere Voraussetzungen für Familien und ausgewanderte Personen

Top Kombi

Kombinierbar mit dem neuen zinsbegünstigten Darlehen

Die wichtigsten Neuigkeiten im Überblick

Seit dem 1. September 2025 profitieren insbesondere junge Menschen unter 36 Jahren, Familien sowie eheähnliche Lebensgemeinschaften von verbesserten Zugangskriterien und optimierten Darlehenskonditionen.

  • Familien & Lebensgemeinschaften: Kumulierte Einschreibedauer von 12 Jahren in einen Zusatzrentenfonds (mind. 4 Jahre pro Person). Bei Familienzuwachs ist eine einmalige Laufzeitverlängerung des Bauspardarlehens um bis zu 5 Jahre möglich.
  • Unter 36-Jährige: Einschreibedauer von 5 Jahren. Ein Teil der angesparten Zusatzrente (bis 25.000 Euro) wird bis zum Dreifachen (bei öffentlich Bediensteten bis zum Vierfachen) für die Darlehenshöhe berücksichtigt.
  • Ausgewanderte Personen: Lockerungen bei Einschreibedauer und Einzahlungen in den Zusatzrentenfonds
  • Eine Wohnung – klare Regelung: Zum Zeitpunkt der Auszahlung dürfen Antragsteller*innen und deren Haushaltsangehörige keine weiteren Wohnimmobilien in Südtirol besitzen (ausgenommen Wiedergewinnung).

Die Bindung gemäß Artikel 39 „Wohnen für Ansässige“ gilt für alle Anträge, die ab dem 20. Juni 2025 eingereicht wurden. 

Sparen wird belohnt

Das Bausparmodell fördert und erleichtert dir das Sparen. Denn mit dem Bausparen baust du dir eine Zusatzrente auf und legst gleichzeitig den finanziellen Grundstein für dein Eigenheim. 
 

Die Voraussetzungen für ein Bauspardarlehen
Um ein Bauspardarlehen abschließen zu können muss der Antragsteller folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
  • darf nicht älter als 65 Jahre alt sein,
  • muss mindestens 5 Jahre kontinuierlichen Wohnsitz im Land* vorweisen,
  • muss seit mindestens 8 Jahren in einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein*,
  • muss mindestens ein Kapital von 15.000 € in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds angespart haben,
  • muss eine Erstwohnung finanzieren, die sich in der Provinz Bozen befindet,
  • muss den meldeamtlichen Wohnsitz für die gesamte Darlehensdauer in der finanzierten Wohnung haben, im Falle des Besitzes weiterer Wohnimmobilien gelten Ausschlussgründe,
  • muss die Bindung laut Artikel 39 des LG Nr. 9 vom 10. Juli 2018 (Wohnen für Ansässige) eintragen.

Das Bausparmodell: für alle und vielseitig nutzbar!

Das Bausparmodell eignet sich auch für zu Lasten lebende Familienmitglieder. Du kannst z.B. für deine Kinder in den Zusatzrentenfonds einzahlen und ihnen damit den Weg für ein späteres Bauspardarlehen ebnen. 

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Wohnträume erfüllen und vorsorgen für die ganze Familie
Für Kinder vorsorgen und Steuern sparen

Der optimale Mix aus Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen macht den Raiffeisen Offenen Pensionsfonds zum idealen Basisprodukt deiner persönlichen Vermögens- und Vorsorgeplanung. Durch regelmäßige Einzahlungen in den Pensionsfonds baust du dir langfristig eine Zusatzrente auf und sicherst dir gleichzeitig den Anspruch auf ein zinsbegünstigtes Bauspardarlehen.

Zusätzlich zum Sparbuch, kannst du für deine Kinder in einem Pensionsfonds Geld ansparen, welches dem Kind nach einer längeren Ansparphase zugutekommt. Die frühzeitige Einschreibung in den Raiffeisen Offenen Pensionsfonds hat Vorteile für deine Kinder.

Mit Inkrafttreten der Wohnreform 2025 gilt die die Verpflichtung zur Eintragung der Bindung für Wohnungen für Ansässige gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10. Juli 2018.

Alle Anträge, die ab dem 20. Juni 2025 eingereicht wurden, sind von dieser Verpflichtung betroffen.

 

Der Verkaufsförderung dienende Werbeanzeige. Die Vertragsbedingungen entnimmst du bitte den Informationsblättern, die im Internet im Abschnitt Transparenz und den Infopoints bzw. Schaltern deiner Raiffeisenkasse zur Verfügung stehen. Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt lies bitte den Teil I „Schlüsselinformationen für das Mitglied“ und den Anhang „Information zur Nachhaltigkeit“ des Informationsblattes. Weitere Informationen auf www.raiffeisenpensionsfonds.it.