Befreiung der Stempelsteuer für Amateursportvereine

Wichtiger Hinweis für unsere Amateursportvereine:

 

Ab 01.01.2019 sind die Amateuersportvereine von der Stempelsteuer befreit, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:

a) dass der Sportverein vom CONI anerkannt ist und keine Gewinnabsicht hat;
b) dass die Organisation i.S. Art. 27-bis der Tarifordnung der VPR Nr. 642/1972 von der Stempelsteuer befreit ist;
c) dass das K/K bei der Raiffeisenkasse ausschließlich für die institutionelle Tätigkeit des Sportvereins verwendet wird.

 

Sollte Ihr Amateursportverein die notwendigen Voraussetzungen erfüllen,
so wenden Sie sich bitte an Ihren Berater in unserer Geschäftsstelle.