Beschwerden
Die Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft hat zum Ziel durch eine effiziente und kompetente Behandlung etwaiger Beanstandungen ihrer Kunden den Grad der Kundenzufriedenheit zu erhöhen und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen und zu pflegen.
Wen Sie unseren Service oder unsere Leistungen beanstanden, dann kommen Sie bitte doch direkt bei uns vorbei und bringen Ihr Anliegen vor; unsere Kundenberater werden nach einer für Sie passenden Lösung suchen.
Sie können auch eine schriftliche Beschwerde direkt an folgende Adresse richten:
Beschwerdestelle der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
Hauptstrasse, 38
39021 Latsch - BZ
Telefon: + 39 0473 769050
Fax: + 39 0473 769058
E-mail: rk_latsch@raiffeisen.it
PEC: PEC08110@Raiffeisen-Legalmail.it
Dazu füllen Sie das unten angeführte Beschwerdeformular aus und schicken es per Fax, E-mail oder auf dem Postwege (Einschreiben mit Rückantwort) an die oben angeführte Adresse. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Beschwerde persönlich bei der kontoführenden Zweigstelle oder bei Ihrem Kundenberater abzugeben. Ihre Beschwerde wird geprüft und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist schriftlich beantwortet.
Wenn Sie unseren Service oder unsere Leistungen beanstanden, dann kommen Sie bitte doch direkt bei uns vorbei und bringen Ihr Anliegen vor; unsere Kundenberater werden nach einer für Sie passenden Lösung suchen.
Hinweise zum Beschwerdeverfahren und der außergerichtlichen Streitbeilegung - siehe Informationsblatt
Homepage des ABF : www.arbitrobancariofinanziario.it
Homepage des ACF: www.acf.consob.it
Homepage des CBF: https://conciliatorebancario.it
Verfahrensordnung Mediationsverfahren
Verfahrensordnung Schiedsverfahren
Beitritt zur Bankenschlichtungsstelle - Ammissione all'Associazione Conciliatore Bancario
Reklamationsverfahren Versicherungen
- Vorlage eines Schecks zum Inkasso
- Schecks und Klausel "nicht übertragbar"
- Verspätete Zahlung von Schecks
Errichtung der Interbanken-Alarmzentrale (CAI): Gemäß Art. 9 Abs. 2 der Verordnung der Banca d’Italia vom 29.01.2002 über die Interbanken-Alarmzentrale, kurz CAI genannt, wird mitgeteilt, dass der Verlust und/oder die Entwendung von Scheckformularen unserer Bank schriftlich angezeigt werden muss. Unsere Bank behält sich für diesen Fall vor, vom Verlustträger ferner noch die Vorlage einer entsprechenden polizeilichen Verlustanzeige zu verlangen. Nach Erhalt der Verlustanzeige wird unsere Bank die entsprechenden Scheckformulare in die Abteilung „PASS“ der Interbanken-Alarmzentrale CAI eintragen. Sollten Scheckformulare wieder aufgefunden werden, muss dies unserer Bank wiederum schriftlich mitgeteilt werden.
- Informationen zur Interbanken-Alarmzentrale betreffend Schecks - CAI
- Strukturierte Adressangaben in Dateien mit Überweisungen und SDD-Einreichungen ab 15.11.2026 (ISO 20022)
- Die Steuer- und Beitragsschlüssel für die Zahlungsvordrucke F24/F23 sind auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen zu entnehmen: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/web/guest/schede/pagamenti/f24/modello-e-istruzioni-f24
- Lohnauszahlungen in Bar
jährliche Liste schlafend gewordenen nominativen Geschäftsverbindungen, welche gelöscht wurden und an den Fonds innerhalb 31.05.überwiesen werden -siehe Liste vom 20.05.2026