Seit 1. Juli 2018 müssen alle Lohnzahlungen über ein rückverfolgbares Zahlungsmittel erfolgen. Barauszahlungen sind somit nicht mehr zulässig. Der Betrag, welcher dem Arbeiter überwiesen wird, muss mit dem Nettolohn auf dem Lohnstreifen übereinstimmen.
Folgende Möglichkeiten der Zahlung können verwendet werden:
Überweisung
Diese Zahlungsart sollte bevorzugt werden und erfolgt auf die vom Arbeitnehmer angegebene Kontoverbindung im Heimatland (IBAN und SWIFT/BIC).
Online Banking
IBAN lautet auf Arbeitnehmer
Der Betrag des Lohnstreifens wird vom Arbeitgeber über Onlinebanking überwiesen. Der Vorteil für den Arbeitgeber: bequem, kostengünstig und schnell. Die dazu benötigten Daten sind im Formblatt A angeführt. Als Zahlungsgrund sollte Lohn, Monat, Jahr angegeben werden.
Beispiel DE: Lohn Monat 2023 - Vorname Nachname Arbeitnehmer
IT : Stipendio mese 2023 - Vorname Nachname Arbeitnehmer
EN: Salary Month 2023 - Vorname Nachname Arbeitnehmer
Sollte der IBAN nicht auf den Arbeitnehmer lauten, bitte folgenden Zahlungsgrund verwenden.
Beispiel DE: Lohn Monat 2023 - Vorname Nachname Arbeitnehmer - Kontoinhaber: Vor- Nachname
IT : Stipendio Mese 2023 - Vorname Nachname Arbeitnehmer - Kontoinhaber: Vor-Nachname
EN: Salary Month 2023 - Vorname Nachname Arbeitnehmer: Kontoinhaber: Vor- Nachname
Das Formblatt A (Anlage A) sollte vom Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber leserlich unterzeichnet (Vor - und Zuname) und in den Lohnakten abgelegt werden.
Schalter
Die Überweisungen können auch an unseren Schaltern getätigt werden.In diesem Fall bitten wir Sie uns eine Kopie von Formblatt A (am besten zu "Pflückbeginn" : Mail rk_latsch@raiffeisen.it bzw. Abgabe an Schalter) zukommen zu lassen. So können wir bereits vorab die Daten erfassen und sind dann bei der Durchführung der Überweisung schneller. Das Original mit leserlicher Unterschrift (Vor- Zuname) legen Sie bei ihren Lohnakten ab.
P.S Das Formblatt können Sie herunterladen und bequem über PC ausfüllen, da die beigelegte PDF Datei über eine Textfeldfunktion verfügt. Sollte dies nicht möglich sein kann dieses auch ausgedruckt und handschriftlich (leserlich) ausgefüllt werden.
Scheck - SPESEN 16 EURO PRO AUSZAHLUNG
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer einen Bankscheck aus. Der Scheck kann über die Bank im Heimatland oder direkt bei der ausstellenden Bank eingelöst werden. Wenn die Schecks bei uns eingelöst werden benötigen wir möglichst bereits bei Arbeitsbeginn folgende Unterlagen:
- Kopie Ausweis (Vorder- Rückseite)
- Kopie Steuernummer (Vorder- Rückseite) bzw. Unilav Meldung
Damit können wir die Kundendaten bereits frühzeitig erfassen und sind bei der Scheckauszahlung etwas schneller. Lange Wartezeiten sind dennoch vorprogrammiert.
Die anderen vom Gesetz zugelassenen Formen der Lohnzahlung an die Arbeitnehmer können wir aus praktischen Gründen bzw. Kostengründen nicht empfehlen.
P.S Für Fragen stehen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.