Hinweise  ZUM HINWEISGEBERSYSTEM "WHISTLEBLOWING"

Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen. Über verschiedene Kommunikationskanäle können Verstöße gegen das EU-Recht (z.B. Verletzung des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Rechnungslegungspflicht, Straftaten, usw.) gemeldet werden, von denen die meldende Person bzw. der Hinweisgeber Kenntnis hat. Hinweisgeber können entscheiden, ob die persönlichen Daten mitgeteilt werden oder die Meldung anonym erfolgen soll. In jedem Fall ist die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers und der personenbezogenen Daten gewährleistet.

Bezüglich operativer Umsetzung in der Raiffeisenkasse Latsch siehe beiliegende Dokumente

 

  • Informationsblatt
  • Meldeformular