Erweiterte Offenlegung gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CAPITAL REQUIREMENTS REGULATION - CRR) und der entsprechenden von Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Leitlinien bzw. des von der Banca d'Italia aktualisiertem Rundschreiben 285/2013

 

Offenlegung von Risikopositionen, die gesetzlichen Moratorien und Moratorien ohne Gesetzesform unterliegen, und von neu entstandenen Risikopositionen, die staatlichen Garantieregelungen unterliegen, im Sinne der Leitlinie der EBA (EBA/GL/2020/07 vom 02.06.2020 - COVID-19-Krise)

VERÖFFENTLICHUNG IM SINNE DER VERORDNUNG EU (2019/2088-SFDR) IM FINANZDIENSTLEISTUNGSSEKTOR:
Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik