Akutelle Bilanzdokumentation:
Bericht des Aufsichtsrates zum 31.12.2025
Historische Bilanzen:
- Bilanz zum 31.12.2017 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
- Bilanz zum 31.12.2018 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
- Bilanz zum 31.12.2019 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
- Bilanz zum 31.12.2020 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
- Bilanz zum 31.12.2021 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
- Bilanz zum 31.12.2022 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
- Bilanz zum 31.12.2023 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
- Bilanz zum 31.12.2024 der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
Statut: Statut
Informationspflichten an die Öffentlichkeit zu Corporate Governance:
Prozessreglement: Wahlordnung der Raiffeisenkasse Latsch Genossenschaft
Erweiterte Offenlegung gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CAPITAL REQUIREMENTS REGULATION - CRR) und der entsprechenden von Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Leitlinien bzw. des von der Banca d'Italia aktualisiertem Rundschreiben 285/2013
aktuelle Offenlegung: Offenlegung_zum_31_12_2025.pdf
Historische Offenlegungen
Internes Reglement der Raiffeisenkasse Latsch Gen. bezüglich der Risikotätigkeit und den Interessenskonflikten mit nahestehenden Unternehmen und Personen und die mit ihnen verknüpften Subjekte im Sinne der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen - siehe Reglement
Information an die Öffentlichkeit im Sinne des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 285/2013, Teil eins, Titel IV, Kapitel 1, Sektion VII - siehe Information
Ethikkodex und Betriebliche Haftung: Ethikkodex 231/2001 - Codice Etico 231/2001
Organisationsmodell zur strafrechtlichen Haftung: Organisationsmodell 231/2001
Whistleblowing
Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen. Über verschiedene Kommunikationskanäle können Verstöße gegen das EU-Recht (z.B. Verletzung des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Rechnungslegungspflicht, Straftaten, usw.) gemeldet werden, von denen die meldende Person bzw. der Hinweisgeber Kenntnis hat. Hinweisgeber können entscheiden, ob die persönlichen Daten mitgeteilt werden oder die Meldung anonym erfolgen soll. In jedem Fall ist die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers und der personenbezogenen Daten gewährleistet.
Bezüglich operativer Umsetzung in der Raiffeisenkasse Latsch siehe folgende Dokumente:
Informationen-zum-Whistleblowing_RK_Latsch.pdf
Meldeformular_WhistleBlowing.pdf
VERÖFFENTLICHUNG IM SINNE DER VERORDNUNG EU (2019/2088-SFDR) IM FINANZDIENSTLEISTUNGSSEKTOR:
Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken: Veroeffentlichung_2024_Einbeziehung_Nachhaltigkeitsrisiken.pdf
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik: Umgang_mit_Nachhaltigkeitsrisiken_in_der_Verguetungspolitik.pdf