Die Generalversammlung

Die Mitglieder haben das Recht und die Pflicht an der Generalversammlung, die mindestens einmal jährlich statt findet, teilzunehmen. Sie befinden über die Bilanz und eventuelle Änderungen in der Geschäftspolitik.

Sie ratifizieren die Bilanz und entsenden Mitglieder in den Verwaltungs- und Aufsichtsrat.