Erweiterte Offenlegung gemäss Rundschreiben der Banca d' Italia Nr. 285 vom 17.12.2013

Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen sehen für Banken die Offenlegung von bestimmten Informationen zu den Risiken der Säule 1 und 2, zur Angemessenheit der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel, zur Risikoexposition und zu den Risikomessungs- und Steuerungstechniken vor, um die Markttransparenz zu erhöhen.

Risikotätigkeit und Interessenkonflikte mit verbundenen Subjekten gemäß 33. Aktualisierung des Rundschreibens der Banca d’Italia Nr. 285 vom 17. Dezember 2013  (Disposizioni di vigilanza per le banche) Teil III Kapitel 11 (Attivitá di rischio e conflitti di interessi nei confronti di soggetti collegati)

In Beachtung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, wird in Folge das Interne Reglement veröffentlicht, mit dem die Raiffeisenkasse das Prozedere für die Verwaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Subjekten und der Raiffeisenkasse Kastelruth - St.Ulrich Gen. selbst, regelt.

MITTEILUNG AN DIE ÖFFENTLICHKEIT ZUR SITUATION AM 31. DEZEMBER 2022 IM SINNE DER BESTIMMUNGEN DER BANKENAUFSICHT (RUNDSCHREIBEN DER BANCA D'ITALIA NR. 285/2013 - ERSTER TEIL, TITEL III, KAPITEL 2)