Vollversammlung am 26.10.2018

Einladung zur Vollversammlung am Freitag, den 26.10.2018 um 19:30 Uhr in zweiter Einberufung im Pfarrsaal in Kastelruth, Kofelgasse Nr. 14

Wertes Mitglied,

die Reform der Genossenschaftsbanken wurde in den letzten Monaten konkretisiert und der Start steht unmittelbar bevor. Es ist geplant, dass die Genossenschaftliche Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols mit 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Die Bildung der Gruppe bringt einige Neuerungen für die Südtiroler Raiffeisenkassen mit sich.

Die Raiffeisen Landesbank wird die Führung der Raiffeisengruppe übernehmen. Durch den Haftungsverbund in der Gruppe können eventuelle Krisen gemeinsam bewältigt und die Stabilität sichergestellt werden.

Die Raiffeisenkasse Kastelruth-St. Ulrich bleibt weiterhin eine eigenständige Genossenschaft mit Banklizenz. Die Grundgedanken von F.W. Raiffeisen werden weiterhin vor Ort gelebt und wir zählen auf eine starke Mitgliederbasis.

Sie, liebes Mitglied, sind nun dazu eingeladen, in der Vollversammlung über das Statut und den Beitritt der Raiffeisenkasse Kastelruth-St. Ulrich zur Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols abzustimmen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Anschließend sind Sie herzlich zum gemeinsamen Umtrunk im Hotel Lamm in Kastelruth eingeladen!

Raiffeisenkasse Kastelruth-St. Ulrich
Für den Verwaltungsrat, der Obmann

Anton Silbernagl

 

Tagesordnung

I. Außerordentlicher Teil

1) Gründung der Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols: Information an die Vollversammlung;

2) Genehmigung eines neuen Statuts einschließlich Entscheidung zum Beitritt zur Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols;

3) Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Kapitalerhöhung gemäß Vorgaben der Raiffeisen Landesbank im Sinne von Artikel 18 des neuen Statuts;

4) Ermächtigung des Obmannes zur Vornahme von Änderungen an den vorhergehenden Beschlüssen und am Statut, die von der Aufsichtsbehörde verlangt werden sollten, sowie zur Vornahme aller weiteren für die Gründung der Genossenschaftlichen Gruppe der Raiffeisenkassen Südtirols notwendigen und zweckmäßigen Rechtsakte.

II. Ordentlicher Teil

1) Genehmigung der neuen Vergütungs- und Anreizleitlinie der Raiffeisengruppe Südtirol;

2) Genehmigung der neuen Wahlordnung;

3) Allfälliges.

Hinweis:
Der Text des Statuts, das dem von der Banca d‘Italia genehmigten Musterstatut entspricht sowie die Wahlordnung und die Vergütungs- und Anreizleitlinie liegen am Sitz der Raiffeisenkasse zur Einsicht auf.

 

BUSVERBINDUNG GRÖDEN

Für die Teilnehmer aus dem Grödental steht ein Bus der Firma Silbernagl zur Verfügung.

Abfahrt:        

  • 18:45      Uhr      Runggaditsch – Filiale Raiffeisenkasse
  • 18:50      Uhr      St. Ulrich – Antoniusplatz
  • 18:55      Uhr      Runggaditsch – Hotel La Perla

Zusteigemöglichkeit an allen Bushaltestellen entlang der Strecke nach Kastelruth.
Rückfahrt nach St. Ulrich voraussichtlich ca. 22:00 Uhr.

 

Überraschung

Fü die Anwesenden Mitglieder haben wir eine Überraschung vorbereitet.