Gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 bzw. EU-Richtlinie Nr. 2013/36/EU (Capital Requirements Regulation - CRR)
In Beachtung der Bestimmungen, die von der sogenannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben veröffentlicht:
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2025
Offenlegung der Vergütungspolitik zum 31.12.2025
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2024
Erweiterte Offenlegung zum 31.12.2023
In Erfüllung der Pflichten, welche vom Art. 6 des Ministerialdekret Nr. 57 vom 20.02.2014 in Umsetzung des Art. 5-ter des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 24.01.2012, umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 27 vom 24.03.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 81 am 07.04.2014) vorgesehen sind, veröffentlicht die Raiffeisenkasse Wipptal Genossenschaft jährlich innerhalb 30. April einen Bericht über jene Fälle in denen das Legalitäts-Rating keinen Einfluss auf die Zeiten und Kosten der Kreditgenehmigung und die gewährten wirtschaftlichen Bedingungen hatte, wobei die dafür verantwortlichen Gründe anzugeben sind.
Die Raiffeisenkasse Wipptal erklärt, dass im Laufe des Jahres 2025 keine Finanzierungsanfragen von Unternehmen mit Legalitätsrating gestellt wurden.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Verordnung EU (2019/2088)
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik