Garantien und Bürgschaften

Sicherheiten werden nicht nur bei Finanzierungen, sondern auch von Lieferanten und Kunden gerne eingefordert. Bei einer Bankgarantie oder Bürgschaft übernimmt Raiffeisen für dein Unternehmen Garantieleistungen gegenüber Dritten. Ein Lieferant kann beispielsweise eine Garantie einfordern, als Sicherheit, dass seine Leistungen bezahlt werden. Für den Lieferanten entfällt somit das Zahlungsrisiko und dein Unternehmen kann unter Umständen einen besseren Einkaufspreis erzielen.

Auf der anderen Seite kann beispielsweise ein Großkunde eine Garantie als Sicherheit, dass die vertraglich festgelegten Leistungen auch erfüllt werden, verlangen. Im Schadensfall leistet Raiffeisen dem geschädigten Kunden oder Lieferanten einen Zahlungsausgleich.

Bankgarantien

Mit der Bankgarantie tritt die Bank als Garantin für eine Verpflichtung des Schuldners ein: Raiffeisen verspricht dem Begünstigten, für die Zahlung einer Schuld einzustehen, falls der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Bankgarantien von Raiffeisen kannst du zur erfolgreichen Akquise von Neukunden nutzen: Raiffeisen übernimmt dabei die Rolle des Garantiegebers gegenüber deiner Geschäftspartner.    

Bankbürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich die Bank als Bürge für einen Kunden. Raiffeisen hilft dir somit bei finanziellen Forderungen, die man an dich stellt, und verbürgt sich mit der Bankbürgschaft für dein Unternehmen.    

Garantieformen

Anzahlungsgarantie

Mit der Anzahlungsgarantie übernimmt die Bank die Haftung für die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Käufers/Auftraggebers/Importeurs aus einem Vertrag, beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag mit einem Verkäufer/Auftragnehmer/Exporteur. Der Käufer/Auftraggeber/Importeur möchte die geleisteten Anzahlungen gegen Verlust absichern, sollte dein Unternehmen vor der Abnahme des Projektes zahlungsunfähig werden. Die Anzahlung beträgt meist zwischen ca. 15-30% des Vertragswertes.

Bietergarantie

Mit der Bietergarantie übernimmt die Bank die Haftung dafür, dass der Bieter bei einer Ausschreibung jederzeit die Ausschreibungsbedingungen erfüllen kann, insbesondere eine Vertragsstrafe zahlen kann, wenn er seine bei der Übergabe des Angebot angegebenen Verpflichtungen nicht erfüllt oder den Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet. Bietergarantie belaufen sich meist zwischen 2% und 10% der Auftragssumme und sind bei Ausschreibungen mit höheren Auftragssummen bzw. bei öffentlichen Ausschreibungen üblich.

Gewährleistungsgarantie

Mit der Gewährleistungsgarantie übernimmt die Bank die Haftung, dass die gelieferte Ware des Verkäufer/Auftragnehmer/Exporteur  für den Gewährleistungszeitraum keine Sachmängel aufweist. Diese Garantieform kommt zur Anwendung, da nicht gleich bei der Lieferung Mängel festgestellt werden können, sondern erst im Zuge des Einsatzes.

Vertragserfüllungsgarantie

Mit der Vertragserfüllungsgarantie übernimmt die Bank die Haftung, dass der Verkäufer/Auftragnehmer/Exporteur die vertraglich vereinbarte Leistung rechtzeitig und vollständig erfüllt. Diese Garantieform findet häufig Anwendung im Bau-, Maschinen- und Anlagensektor. Im Allgemeinen wird die Haftung für 10% des Auftragsvolumens übernommen.

Zahlungsgarantie

Mit der Zahlungsgarantie übernimmt die Bank die Haftung für die Zahlung des Kaufpreises. Die Garantie sichert dem Verkäufer das Zahlungsrisiko ab.

INTERNATIONALE BANKGARANTIE
Sicherungsinstrument im internationalen Handel

Bei einer Bankgarantie handelt es sich um eine unwiderrufliche, vom Grundgeschäft unabhängige Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages auf erste Anforderung, sofern die in der Garantie genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Internationale Bankgarantien sollten in ihrer Form, den Einheitlichen Richtlinien für auf Anfordern zahlbare Garantien URDG 758 Revision 2010 der Internationalen Handelskammer Paris, entsprechen.