Raiffeisen Pensionsfonds
Gut vorgesorgt für dich und deine Mitarbeiter

Die gesetzliche Rente allein wird wahrscheinlich nicht ausreichen, damit du und deine Mitarbeiter den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pension aufrechterhalten könnt.
Der Raiffeisen Pensionsfonds ist eine geeignete Zusatzvorsorge, um bereits heute die Voraussetzungen zu schaffen, um morgen auf sicheren Beinen zu stehen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren dabei gleichermaßen von einem Pensionsfonds.
Nicht zuletzt steigert eine betriebliche Pensionsvorsorge die Attraktivität des Unternehmens. Denn, zufriedene und motivierte Mitarbeiter an das eigene Unternehmen zu binden wird in der heutigen Zeit immer wichtiger.

Kollektiver Beitritt

Diese Art des Beitritts sieht als Rechtsgrundlage einen Kollektivvertrag, ein Betriebsabkommen oder ein individuelles Mehrfachabkommen vor.
Darin sind drei Beitragskomponenten vorgesehen:

  • Der Arbeitnehmerbeitrag
  • Der Arbeitgeberbeitrag 
  • Die Abfertigung

Die Einzahlungssummen zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers werden im Verhältnis des Bruttolohns (oder einer vergleichbaren Berechnungsgrundlage) angegeben.

Vorteile des kollektiven Beitritts

  • Absetzbarkeit der Beiträge als Betreibsaufwand
  • Der Garantiefondsbeitrag auf die Bruttoentlohnung entfällt für die an einen Zusatzrentenfonds überwiesene Abfertigung
  • Reduzierung der Fremdsozialbeiträge (INPS/NISF-Beitragskomponenten für Familienbeihilfe, Mutterschaft und Arbeitslosenhilfe)
  • Geringere Lohnnebenkosten für Arbeitgeberbeiträge
  • Vorteilhafteste Form der Gehaltserhöhung
  • Die Beitragshöhe des Arbeitgebers ist flexibel gestaltbar

Beitritt über Abfertigung

Formal entspricht diese Form einem kollektiven Beitritt ohne Arbeitgeberbeitrag. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber verpflichten kann, die anreifende Abfertigung entweder ganz (gilt für Berufseinsteiger) oder teilweise (kollektivvertragliche Regelung für alle Berufsanfänger vor dem 31.12.2000) einzuzahlen.

Vorteile der Abfertigung im Zusatzrentenfonds

  • Begünstigungen steuerlicher und beitragsbezogener Art
  • Reduzierter Verwaltungsaufwand, da jährliche Aufwertung und Bevorschussungen nicht berechnet werden müssen
  • Kein plötzlicher Liquiditätsabfluss durch Kündigung von Mitarbeitern
  • Bessere Liquiditätsplanung möglich
  • Keine Haftung gegenüber Mitarbeitern, da die Abfertigung als aufgeschobenes Lohnelement im Zusatzrentenfonds liegt
  • Keine jährlichen, kostenintensiven Bewertungsauflagen der PAF durch die IAS
  • Regeln notwendig

Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt den Teil I "Schlüsselinformationen für das Mitglied" und den Anhang "Informationen zur Nachhaltigkeit" des Informationsblattes lesen.