Neuheit bei Überweisungen

Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)

Ab Oktober 2025 sind alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) verpflichtet, bei Überweisungen zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt, bevor die Zahlung endgültig ausgeführt wird. Diese neue Vorschrift soll die Sicherheit des Zahlungsverkehrs erhöhen und zur Verhinderung von Fehlüberweisungen oder Betrugsfällen beitragen.


In unseren FAQs erfahren Sie, was sich für Sie ändert, worauf Sie achten sollten und wie sich diese Neuerung konkret auf Ihre Überweisungen auswirkt.

1. Was ist die Empfängerüberprüfung (VoP) und warum wird sie eingeführt?

Die Empfängerüberprüfung ist eine verpflichtende Maßnahme gemäß der Verordnung (EU) 2024/886 („Instant Payment Regulation“). Dabei wird bei einer SEPA-Überweisung der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber des Zielkontos abgeglichen. Auf Grundlage des Prüfungsergebnisses können Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung freigeben, korrigieren oder stornieren möchten. Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im gesamten SEPA-Raum die Empfängerüberprüfung anbieten.

2. Wie funktioniert der Prüfprozess?

Nach Eingabe der IBAN und des Namens erhalten Sie sofort (innerhalb weniger Sekunden) eines der folgenden Ergebnisse:

ErgebnisBedeutungHandlungsempfehlung
Übereinstimmung (Match)Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig übereinZahlung kann freigegeben werden
Teilweise Übereinstimmung (Close Match)Die eingegebene IBAN und der Name stimmen teilweise überein (z. B. Tippfehler). Als Vorschlag zeigt die Bank den tatsächlichen Namen anDaten zur Zahlung prüfen und ggf. korrigieren
Keine Übereinstimmung (No Match)Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein (z. B. Konto gelöscht/gesperrt/nicht vorhanden, Bank nicht erreichbar, technische Gründe)Zahlung sollte nur fortgesetzt werden, wenn man sicher ist – ansonsten die Überweisung abbrechen
Prüfung nicht möglich (Verification Check Not Possible)Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werdenDaten zur Zahlung ggf. prüfen und korrigieren
3. Für welche Zahlungen gilt die Empfängerüberprüfung?

Die Empfängerüberprüfung gilt für:

  • SEPA-Überweisungen
  • Echtzeitüberweisungen (SCT Instant)
  • Daueraufträge
  • Einzel- und Sammelüberweisungen
    (bei Einzelüberweisungen ist die VoP immer vorgeschrieben. Bei Sammelüberweisungen haben Firmenkunden eine Opt-in/ Opt-out-Option).
4. Was bedeutet Opt-in / Opt-out?

  • Privatkunden haben keine Auswahlmöglichkeit. Die VoP ist verpflichtend für alle Überweisungen.
  • Firmenkunden können bei Sammelüberweisungen die VoP-Überprüfung aktivieren (Opt-in) oder deaktivieren (Opt-out). Bei Einzelüberweisungen ist die VoP-Überprüfung verpflichtend und daher immer aktiviert.
5. Ändert sich etwas für Daueraufträge?

Wenn Sie einen neuen Dauerauftrag erfassen oder einen bestehenden Dauerauftrag ändern, wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt.

6. Fallen Kosten an?

Nein, die VoP ist für alle Kunden kostenlos.

7. Was passiert mit ausländischen oder externen Banken?

Eine Prüfung erfolgt automatisch, sofern die Empfängerbank das Verfahren „Verification of Payee“ (VoP) unterstützt. Ist die VoP nicht verfügbar, erscheint der Hinweis: „Prüfung nicht möglich“. In diesem Fall ist besondere Sorgfalt bei der Überprüfung der Empfängerdaten erforderlich.

8. Was gilt zu beachten?

  • Achten Sie auf korrekte Schreibweise der Empfängerdaten.
  • Firmenkunden sollten ihre Zahlungsprozesse prüfen und ggf. aktualisieren.
  • Firmenkunden mit Sammelüberweisungen können selbst entscheiden, ob sie VoP aktivieren (Opt-in) oder deaktivieren (Opt-out).
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