Ab Oktober 2025 sind alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) verpflichtet, bei Überweisungen zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN passt, bevor die Zahlung endgültig ausgeführt wird. Diese neue Vorschrift soll die Sicherheit des Zahlungsverkehrs erhöhen und zur Verhinderung von Fehlüberweisungen oder Betrugsfällen beitragen.
In unseren FAQs erfahren Sie, was sich für Sie ändert, worauf Sie achten sollten und wie sich diese Neuerung konkret auf Ihre Überweisungen auswirkt.