Telematische Überprüfung öffentlicher Garantien

Mit diesem Dienst kann die öffentliche Verwaltung die Echtheit der von der Bank gemäß Art. 106 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 36/2023 vom 31.03.2023 ausgestellten Garantien prüfen, indem die entsprechenden Daten aus den ihr vorliegenden Unterlagen in die untenstehenden Felder eingegeben werden.

Betrag in Euro eingeben, einschließlich Dezimalstellen, durch ein Komma getrennt (z.B. 5123,00)