Telematische Überprüfung öffentlicher Garantien
Mit diesem Dienst kann die öffentliche Verwaltung die Echtheit der von der Bank gemäß Art. 106 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 36/2023 vom 31.03.2023 ausgestellten Garantien prüfen, indem die entsprechenden Daten aus den ihr vorliegenden Unterlagen in die untenstehenden Felder eingegeben werden.