Erweiterte Offenlegung
gemäß den Rundschreiben der Banca d' Italia Nr. 263/2006 und 285/2013 und der EBA-Bestimmungen

In Beachtung der Bestimmungen, die von der so genannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen, betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben, veröffentlicht.