
Das staatliche Förderprogramm „Nuova Sabatini“ hat sich als wichtige Unterstützung für Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe bewährt. Dabei erhalten Betriebe einen Beitrag zur Deckung der Zinsen für den Neukauf oder das Leasing von Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Hardware, Software oder digitale Technologien. Für „gewöhnliche Investitionen“ beträgt der Beitrag 2,75 Prozent, für Investitionen in digitale Technologien (Güterkategorie „Industrie 4.0“) und "Sabatini-Green" 3,575 Prozent.
Es muss sich dabei um Neuanschaffungen von Investitionsgütern handeln, welche erst nach Antragsstellung getätigt werden dürfen. Die Finanzierungssumme beläuft sich auf 20.000 bis 4.000.000 Euro, die maximale Laufzeit des Darlehens beträgt fünf Jahre.
Für die Inanspruchnahme der Förderung muss der Betrieb ein Beitragsansuchen über seine PEC-Adresse an die Raiffeisen Landesbank Südtirol AG stellen. Für die Auszahlung der Beitragsraten muss innerhalb bestimmter Fristen angesucht werden. Weitere Informationen und Hilfestellung bei den Ansuchen erhältst du bei deinem Raiffeisen-Berater sowie auf der Webseite des Ministeriums delle Imprese e del Made in Italy.

ZENTRALER GARANTIEFONDS (FONDO DI GARANZIA PER LE PMI)
Finanzierungen mit Garantien durch einen staatlichen Fonds
Es handelt sich dabei um eine aus europäischen Mitteln finanzierte Fördermaßnahme des italienischen Ministero delle Imprese e del Made in Italy in Form einer staatlichen Garantie. Diese Garantie kann nur für die von Banken, Leasinggesellschaften und anderen Finanzierungsgesellschaften gewährten kurzfristigen aber auch mittel-langfristigen Finanzierungen für einfache Liquiditätsbeschaffung oder für Investitionen in Anspruch genommen werden. Der Fondo di Garanzia garantiert für bis zu 90% der Finanzierung und kann somit eine Alternative zu anderen Garantieformen darstellen.
Vorteile für den Begünstigten:
- Erleichterter Zugang zu Krediten
- Alle Sektoren haben Zugang zum Fonds, ausgenommen jene mit Finanztätigkeiten
- Der Kunde erhält in der Regel einen günstigeren Zinssatz im Vergleich zu anderen Finanzierungen
- Die staatliche Bürgschaft dient als alternative Möglichkeit der Besicherung
- Jedem Begünstigten steht ein maximaler Garantieplafond zur Verfügung
- Normalerweise sind keine zusätzlichen Absicherungen notwendig
Für alle vom 1. Januar 2023 genehmigten Garantieanträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß Haushaltsgesetz 2023:
- Die Höhe der Garantie hängt ab von der Art der Finanzierung, Art des Unternehmens, Laufzeit und Rating nach dem Bewertungsmodell des Fondo di Garanzia
- Dem Unternehmen steht ein garantierter Höchstbetrag von 2,5 Millionen Euro (bzw. 5 Millionen Euro innerhalb der Sonderbestimmungen des TCF und des Sonderfonds für Tourismus) zur Verfügung
Höhe der Garantieprozentsätze:
- Direktgarantie in Höhe von maximal 80% für Investitionsfinanzierungen und Liquiditätsoperationen zugunsten von Unternehmen der Ratingklassen 3, 4 und 5 des FCG-Bewertungsmodells
- Direktgarantie in Höhe von maximal 60% für Liquiditätsoperationen zugunsten von Unternehmen der Ratingklassen 1 und 2 des FCG-Bewertungsmodells
- Direktgarantie in Höhe von maximal 90% für Investitionen zur Verwirklichung von Zielen der Energieeffizienz innerhalb der Sonderbestimmungen des TCF
- Direktgarantie in Höhe von maximal 70 % innerhalb des Sonderfonds für Tourismus
Sonderbestimmungen:
Aufgrund eines neuen Gesetzesvorschlages von Seiten des Ministerium für Tourismus wird der Sonderfonds für Tourismus ab 1. September 2023 ausgesetzt.
Seit 30.08.2022 bis 31.12.2023 sind die befristeten Sonderbestimmungen des sogenannten „Temporary Crisis Framework“ (TCF) in Kraft.
Um eine Garantie innerhalb der TCF-Bestimmungen beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- das antragsstellende Unternehmen hat einen Liquiditätsbedarf, der direkt oder indirekt mit den Folgen des Russland-Ukraine-Konflikts zusammenhängt, z. B. Anstieg der Rohstoff- oder Energiekosten. Weiters darf es nicht den EU-Sanktionen unterliegen, die infolge des Konflikts verhängt wurden
- die Finanzierungsdauer darf nicht über 96 Monate liegen
- der Finanzierungsbetrag darf nicht höher sein als
- 15% der durchschnittlichen Erlöse aus Verkauf und Dienstleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre oder
- 50% der Energiekosten, die in den letzten 12 Monaten angefallen sind.
Sollten beide Schwellenwerte überschritten werden gibt es noch eine dritte Option: - Die Finanzierung ist Teil eines Liquiditätsplans - bei KMU’s für die nächsten 12 Monate und bei Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern für die nächsten 6 Monate. Die Punkte 1. und 2. sind aus einer der folgenden Gründe keine angemessene Schwellenwerte:
- das Unternehmen hat Unterbrechungen in seinen Lieferketten verzeichnet
- infolge des Konflikts sind die Energie-, Rohstoffkosten usw. stark angestiegen
- das Unternehmen hat einen starken Umsatzrückgang erlitten, da es in den betroffenen Märkten stark exponiert ist
- das Unternehmen hat ausstehende Zahlungen aus Russland oder der Ukraine
- das Unternehmen hat einen starken Anstieg an IT-Sicherheitskosten zu verzeichnen oder ist im hohen Maße Cyberangriffen ausgesetzt
Seit 10.10.2022 bis 31.12.2025 sind die Maßnahmen für den Sonderfonds für Tourismus aktiv, welche mit den De-Minimis und „Temporary Crisis Framework“-Bestimmungen kompatibel sind.
Für touristische Betriebe sieht dieser Fonds einige Besonderheiten vor:
- keine Verrechnung der einmaligen FCG-Kommission
- Umschuldungen bzw. Neuverhandlungen gleicher Bank sind möglich
- Kumulierbarkeit der Garantie mit einer realen Garantie bei Investitionen in Immobilien
- Zugang auch für Unternehmen, welche ab 31.12.2020 als wahrscheinlicher Zahlungsausfall und als überfällig und/oder notleidend eingestuft werden
- Zugang zum Fonds auch für größere Unternehmen bis zu 499 Mitarbeiter/innen
Kosten der Garantie?
Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde die einmalige Kommission für den Garantiefonds wieder eingeführt. Weitere Informationen erhältst du bei deinem Raiffeisen-Berater sowie auf der Webseite des Ministero delle Imprese e del Made in Italy: I termini di validità delle misure emergenziali - Fondo di garanzia (fondidigaranzia.it)