Transparenz der Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen
Die Mitteilung zu den wichtigsten Transparenzbestimmungen und die Informationsblätter zu den einzelnen angebotenen Bankdienstleistungen gemäß den Bestimmungen über die Transparenz der Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen (Bankwesengesetz Nr. 385/1993 und entsprechende Durchführungsbestimmungen) sind nachstehend einsehbar.
Beschwerden
In der Raiffeisenkasse Bruneck ist eine unabhängige Beschwerdestelle eingerichtet, an die sich der Kunde auf dem Postweg oder auf dem telematischen Weg (E-Mail, PEC, Fax) wenden kann:
Beschwerdestelle der
Raiffeisenkasse Bruneck Gen.
Europastraße 19
39031 Bruneck
Tel.:0474 584 000
Fax: 0474 584 599
E-Mail: rk.bruneck(at)raiffeisen.it
PEC: pec08035(at)raiffeisen-legalmail.it
Informationen Reklamationen Versicherungen
Arbitro per le controversie finanziarie
Bericht über die Abwicklung der Beschwerden 2024
Schlafende Einlagen
Sparbücher, deren Guthaben mehr als 100,00 Euro beträgt und seit mehr als 10 Jahren nicht mehr bewegt worden sind, fallen unter die Kategorie „schlafende Einlagen“ (siehe Ges. Nr. 266 vom 23.12.2005 Art. 1 Abs. 343 und 345 und VPR Nr. 116 vom 22.06.2007).
Unter Beachtung der diesbezüglich vom Gesetz vorgesehenen Informationspflicht werden die Inhaber der genannten Sparbücher eingeladen, uns innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der 10 Jahre ab letzter Bewegung unserer Bank Anweisungen zu erteilen.
Der Sparvertrag erlischt nicht, wenn innerhalb der genannten Frist von 180 Tagen eine Bewegung auf Veranlassung des Inhabers stattfindet.
Für den Fall, dass keinerlei Verfügung erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass der Sparvertrag nach Ablauf der genannten Frist erlischt und der entsprechende Betrag dem im Art. 1 Abs. 343 des Ges. Nr. 266/2005 angesprochenen Fonds abgeführt wird. Dieser Fonds hat den Zweck, die Sparer zu entschädigen, die infolge einer Anlage am Finanzmarkt geschädigt worden sind.
Übersicht der 2025 schlafenden Einlagen (Kontokorrente/Sparbücher)
Informationen nach dem Handel
Die Bank veröffentlicht auf dieser Webseite die Informationen nach dem Handel von Finanzinstrumenten, die an geregelten und organisierten Märkten zum Handel zugelassen und verschieden von Aktien sind. Da unsere Raiffeisenkasse den Handel dieser Finanzinstrumente nicht durchführt, sind keine Informationen ersichtlich.
Interne Regelung: Risikotätigkeit und Interessenskonflikte
Die neuen europäischen Richtlinien zum "Schuldnerausfall" (Default)
Information über die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken
Der vorliegende Abschnitt enthält die Informationen gemäß dem Dekret vom 6. November 2024 Nr. 215 des Ministeriums für Unternehmen und Made in Italy, insbesondere in den Artikeln 12 und 14.
Der Arbitro Assicurativo (https://www.arbitroassicurativo.org/) ist eine unabhängige Stelle, die von der IVASS eingerichtet wurde, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen schnell, kostenlos und unparteiisch zu lösen. Er bietet eine einfachere und zugänglichere Alternative für Beschwerden über Versicherungsverträge wie Kfz-Haftpflicht-, Lebens- oder Unfallversicherungen. Die Entscheidungen des Ombudsmanns sind für die Versicherungsunternehmen bindend, jedoch nicht für die Verbraucher, die sich weiterhin an ein ordentliches Gericht wenden können.
Der „Arbitro Assicurativo“ einfach erklärt: ein Leitfaden für die Nutzer