Bargeldgrenze wurde auf 5.000 Euro erhöht

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Bargeldschwelle von 5.000 Euro.

Als Bargeldgrenze bezeichnet man in Italien den Höchstbetrag für Barzahlungen bei Einkäufen jeglicher Art. Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde die Betragsgrenze für die Bargeldübertragung von 2.000 auf 5.000 Euro erhöht. Es handelt sich um kein absolutes Verbot, denn Bargeldübertragungen über besagtem Limit sind erlaubt, sofern sie von den Parteien bei einer Bank, der italienischen Post, einem Zahlungsinstitut oder einem E-Geld-Institut abgewickelt werden, damit die Rückverfolgbarkeit des Zahlungsflusses gewährleistet ist.

Die Südtiroler Raiffeisenkassen bieten ihren Kunden eine Reihe von Möglichkeiten (Überweisung, Echtzeitüberweisung, Scheck, Kreditkarte u.a.) an, mit denen Zahlungen über 5.000 Euro beglichen werden können.

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