Was ist Bausparen?
Das Land Südtirol hat mit dem Bausparmodell eine Möglichkeit geschaffen, um dich bei der Finanzierung des Eigenheims zu unterstützen. Egal, ob du baust, kaufst oder renovierst. Der Beitritt in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds ermöglicht den Zugang zu einer günstigen Baufinanzierung, sofern du die Voraussetzungen erfüllst.
Die Vergabe des Bauspardarlehens erfolgt über deine Raiffeisenkasse, welche nach Prüfung ein Darlehen in max. doppelter Höhe des im Zusatzrentenfonds angesparten Kapitals gewährt. Das angesparte Kapital verbleibt in der Rentenposition. Für öffentlich Bedienstete wird der angesparte Betrag der Rentenposition verdreifacht.
Sparen wird belohnt
Das Bausparmodell fördert und erleichtert dir das Sparen. Denn mit dem Bausparen baust du dir eine Zusatzrente auf und legst gleichzeitig den finanziellen Grundstein für dein Eigenheim.
- darf nicht älter als 65 Jahre alt sein,
- muss mindestens 5 Jahre kontinuierlichen Wohnsitz im Land* vorweisen,
- muss seit mindestens 8 Jahren in einen vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sein*,
- muss mindestens ein Kapital von 15.000 € in einem vertragsgebundenen Zusatzrentenfonds angespart haben,
- muss eine Erstwohnung finanzieren, die sich in der Provinz Bozen befindet,
- muss den meldeamtlichen Wohnsitz für die gesamte Darlehensdauer in der finanzierten Wohnung haben, im Falle des Besitzes weiterer Wohnimmobilien gelten Ausschlussgründe,
- muss die Bindung laut Artikel 39 des LG Nr. 9 vom 10. Juli 2018 (Wohnen für Ansässige) eintragen.
Der optimale Mix aus Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen macht den Raiffeisen Offenen Pensionsfonds zum idealen Basisprodukt deiner persönlichen Vermögens- und Vorsorgeplanung. Durch regelmäßige Einzahlungen in den Pensionsfonds baust du dir langfristig eine Zusatzrente auf und sicherst dir gleichzeitig den Anspruch auf ein zinsbegünstigtes Bauspardarlehen.
Zusätzlich zum Sparbuch, kannst du für deine Kinder in einem Pensionsfonds Geld ansparen, welches dem Kind nach einer längeren Ansparphase zugutekommt. Die frühzeitige Einschreibung in den Raiffeisen Offenen Pensionsfonds hat Vorteile für deine Kinder.
Mit Inkrafttreten der Wohnreform 2025 gilt die die Verpflichtung zur Eintragung der Bindung für Wohnungen für Ansässige gemäß Artikel 39 des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10. Juli 2018.
Alle Anträge, die ab dem 20. Juni 2025 eingereicht wurden, sind von dieser Verpflichtung betroffen.
Der Verkaufsförderung dienende Werbeanzeige. Die Vertragsbedingungen entnimmst du bitte den Informationsblättern, die im Internet im Abschnitt Transparenz und den Infopoints bzw. Schaltern deiner Raiffeisenkasse zur Verfügung stehen. Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen - vor dem Beitritt lies bitte den Teil I „Schlüsselinformationen für das Mitglied“ und den Anhang „Information zur Nachhaltigkeit“ des Informationsblattes. Weitere Informationen auf www.raiffeisenpensionsfonds.it.