Novemberchange 2026
Strukturierte Adressdaten im Zahlungsverkehr

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 15.11.2026 dürfen Adressen in Überweisungen und SDD-Einreichungen nur noch im strukturierten Format verwendet werden. Für Überweisungen bedeutet dies, dass Adressangaben in getrennten Feldern zu übermitteln sind.

Sofern bei einer Überweisung oder SDD-Einreichung eine Adresse angegeben werden muss, sind Ort und Land verpflichtend zu erfassen, sowohl bei händischer Erfassung als auch beim Datei-Import. Zur Sicherstellung einer reibungslosen Verarbeitung empfehlen wir, die Adresse möglichst vollständig anzugeben (beispielsweise Straße inklusive Hausnummer, Postleitzahl, Ort sowie Land).

Kunden, die Überweisungen und SDD-Einreichungen über Buchhaltungsprogramme erstellen, wird empfohlen, sich frühzeitig bei ihrem Softwareanbieter zu erkundigen, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen bei der Erstellung der Überweisung berücksichtigt werden.

Weiterführende technische Informationen finden Sie in der beigefügten Anlage.

Für etwaige Fragen steht Ihnen Ihr/Ihre Berater*in gerne zur Verfügung.