In Folge der COVID-19-Pandemie und gemäß der EBA Leitlinien EBA/GL/2020/07 werden nachstehend die vorgeschriebenen COVID-Finanzinformationen veröffentlicht.
In Beachtung der Bestimmungen, die von der sogenannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben veröffentlicht:
In Erfüllung der Pflichten, welche vom Art. 6 des Ministerialdekret Nr. 57 vom 20.02.2014 in Umsetzung des Art. 5-ter des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 24.01.2012, umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 27 vom 24.03.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 81 am 07.04.2014) vorgesehen sind, veröffentlicht die Raiffeisenkasse Tauferer-Ahrntal Genossenschaft jährlich innerhalb 30. April einen Bericht über jene Fälle in denen das Legalitäts-Rating keinen Einfluss auf die Zeiten und Kosten der Kreditgenehmigung und die gewährten wirtschaftlichen Bedingungen hatte, wobei die dafür verantwortlichen Gründe anzugeben sind.
Die Raiffeisenkasse Tauferer-Ahrntal erklärt, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Finanzierungsanfragen von Unternehmen mit Legalitätsrating gestellt wurden.