Neue europäische Leitlinien zum „Schuldnerausfall“
Basel III – Säule 3: Erweiterte Offenlegung
gemäß EU-Verordnung Nr. 575/2013 bzw. EU-Richtlinie Nr. 2013/36/EU (Capital Requirements Regulation - CRR)

In Beachtung der Bestimmungen, die von der sogenannten Säule 3 der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel III) vorgesehen sind, werden nachstehend die Informationen betreffend die Angemessenheit der Eigenmittel, die Exposition der Risiken und die allgemeinen Eigenschaften der Steuerungs- und Kontrollsysteme derselben veröffentlicht:

Informationen an die Öffentlichkeit laut Art. 89 - Richtlinie 2013/36/EU
Reglement zu den verbundenen Subjekten
Jahresbericht "Legalitätsrating"
Informationen an die Öffentlichkeit
über die Grundsätze der Unternehmensführung und -kontrolle und der Aufbauorganisation (Banca d'Italia Rundschreiben 285/2013, Erster Teil, Titel IV, Kapitel 1, Abschnitt VII)
Informationen zum Whistleblowing