Vorsicht, "Schlafende Konten"

Wer Inhaber eines Überbringersparbuches ist, das der Bank in den letzten 10 Jahren kein einziges Mal vorgelegt wurde, sollte sich umgehend bei seiner Raiffeisenkasse melden. Ansonsten ist die Bank verpflichtet, das Sparbuch aufzulösen und das Guthaben einem Fonds beim Wirtschafts- und Finanzministerium abzuführen. Die Kunden sollten daher prüfen, ob sie ein derartiges Sparbuch besitzen. Diese Regelung gilt natürlich auch für das Namenssparbuch, den Sparbrief, das Kontokorrent und andere Bankverbindungen.

Verzeichnisse der "schlafenden Einlagen"

Die Listen der gelöschten und eingezahlten schlafenden Einlagen können auf der Internetseite der CONSAP AG eingesehen werden:

Die Liste der derzeit schlafenden und noch nicht eingezahlten Einlagen kann am Schalter nachgefragt werden.