Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde gegen die Raiffeisen
Legalitätsrating
In Erfüllung der Pflichten, welche vom Art. 6 des Ministerialdekrets Nr. 57 vom 20.02.2014 in Umsetzung des Art. 5-ter des Gesetzesdekrets Nr. 1 vom 24.01.2012, umgewandelt mit Änderungen in Gesetz Nr. 27 vom 24.03.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 81 am 07.04.2014) vorgesehen sind, veröffentlicht die Raiffeisenkasse Sarntal Genossenschaft jährlich innerhalb 30. April einen Bericht über jene Fälle, in denen das Legalitäts-Rating keinen Einfluss auf die Zeiten und Kosten der Kreditgenehmigung und die gewährten wirtschaftlichen Bedingungen hat, wobei die dafür verantwortlichen Gründe anzugeben sind.
Die Raiffeisenkasse Sarntal Genossenschaft erklärt, dass im Laufe des Jahres 2025 keine Finanzierungsanfragen von Unternehmen mit Legalitätsrating gestellt wurden.