Bis zum 31. Dezember 2017 wurden die Finanzmärkte in der EU durch die Richtlinie MifiD (2004/39/EC) geregelt. Seit dem 3. Jänner 2018 ist auf gesamter EU Ebene die sog. Mifid II Richtlinie 2014/65/EU in Kraft, welche zusammen mit der MiFiR - Verordnung Nr. 600/2014 die vorhergehenden gesetzlichen Bestimmungen ersetzt haben.
Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Anlage- und Versicherungsberatung auf Nachhaltigkeitsfaktor
Gemäß Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. „SFDR-Verordnung“) berücksichtigt die Raiffeisenkasse im Rahmen der Anlageberatung die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen (sog. „Principal Adverse Impacts – PAI“). Die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden im Rahmen der Anlageberatung anhand der, durch den Emittenten bereitgestellten Informationen für die, im Sinne der SFDR-Verordnung relevanten Finanzprodukte bewertet. Es handelt sich hierbei um Emittenten, die gemäß Artikel 2, Abschnitt 1 der SFDR-Verordnung als Finanzmarktteilnehmer gelten.
Für jedes Produkt analysiert die Raiffeisenkasse die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. „European ESG Template – EET“, Vertragsunterlagen …), wobei genau untersucht wird, welche PAI-Aspekte beim Produkt selbst berücksichtigt werden. Die analysierten Informationen werden von der Raiffeisenkasse im Rahmen der Beratung verwendet, um die Eignung der Anlageempfehlungen in Bezug auf das Anlegerprofil des Kunden und insbesondere die Übereinstimmung mit seinen Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern diese mitgeteilt wurden, zu beurteilen.